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Neue Ausbildungsordnungen für Bauberufe treten in Kraft

(02.08.2026) Ab dem 1. August 2026 gelten neue Ausbildungsordnungen für 19 Berufe im Aus-, Hoch- und Tiefbau in Deutschland. Künftig sind bauliche Aspekte zu Nachhaltigkeit und Klimaschutz von der Arbeitsplanung über die Baustelleneinrichtung bis zur Qualitätskontrolle durchgängig verankert. Neu hinzu kommt der Themenschwerpunkt Bauen im Bestand für alle Bauberufe.

Foto: Stephan Falk, BAUBILD 

Änderung der Prüfungsstruktur

Für die 16 dreijährigen Berufe entfällt die Zwischenprüfung, an ihre Stelle tritt eine gestreckte Prüfung: Teil I im vierten Ausbildungshalbjahr und Teil II am Ende der Ausbildung.

Die zweijährigen Berufe werden über ein Anrechnungsmodell mit den dreijährigen verzahnt und gewinnen so an Durchlässigkeit. Verpflichtend bleiben mindestens 30 Wochen überbetriebliche Ausbildung bei einer dreijährigen Ausbildung.

Ausbildungsberufe in Ausbau, Hochbau und Tiefbau

Ausbauberufe

  • Zimmerer und Zimmerin
  • Stuckateur und Stuckateurin
  • Estrichleger und Estrichlegerin
  • Fliesen-, Platten- und Mosaikleger und -legerin
  • Wärme-, Kälte- und Schallschutzisolierer und -isoliererin
  • Trockenbaumonteur und -monteurin
  • Ausbaufacharbeiter und -facharbeiterin

Hochbauberufe

  • Maurer und Maurerin
  • Beton- und Stahlbetonbauer und -bauerin
  • Feuerungs- und Schornsteinbauer und -bauerin
  • Bauwerksmechaniker und -mechanikerin für Abbruch und Betontrenntechnik
  • Hochbaufacharbeiter und -facharbeiterin

Tiefbauberufe

  • Straßenbauer und -bauerin
  • Kanalbauer und -bauerin für Infrastrukturtechnik
  • Leitungsbauer und -bauerin für Infrastrukturtechnik
  • Brunnenbauer und -bauerin
  • Spezialtiefbauer und -bauerin
  • Gleisbauer und -bauerin
  • Tiefbaufacharbeiter und -facharbeiterin

Die Strukturen und Inhalte der modernisierten Ausbildungsberufe werden in insgesamt 16 Umsetzungshilfen der Reihe „Ausbildung gestalten” praxisnah erläutert. Ergänzend bereitet das Bundesinstitut für Berufsausbildung (BIBB) im Portal „Leando” zentrale Themen für das Ausbildungs- und Prüfungspersonal auf und stellt diese zielgruppengerecht zur Verfügung.

Zur Erinnerung: Mit der am 6. Juni 2024 im Bundesgesetzblatt veröffentlichten „Verordnung zur Neuordnung der Ausbildung in der Bauwirtschaft”, sollten Ausbildungsberufe im Hoch-, Tief- und Ausbaugewerbe grundlegend modernisiert werden.

Hintergrund sind veränderte Kompetenzanforderungen durch Innovationen wie Building Information Modeling (BIM), digitale Vermessungstechniken oder den Einsatz von Drohnen. Gleichzeitig rücken ressourcenschonendes Bauen, das Bauen im Bestand und Prinzipien der Kreislaufwirtschaft stärker in den Vordergrund. Auch der sichere und umweltgerechte Umgang mit Gefahrstoffen wird in den Ausbildungsstandards stärker behandelt. Neu ist zudem ein verbindlicher Nachhaltigkeits-Check, der ökologische Auswirkungen von Baustoffen und Bauhilfsstoffen bewertet und künftig auch Bestandteil der Prüfungen ist.

 

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