Sofortiger Antragsstopp für KfW 455-B „Barrierereduzierung – Investitionszuschuss”
(31.07.2026) Wie das Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen mitteilt, sind die Mittel im Förderprogramm „Barrierereduzierung – Investitionszuschuss (KfW 455-B)” seit dem 30. Juli 2026 ausgeschöpft - somit ist keine Antragstellungen mehr möglich.
Mit dem von der KfW durchgeführten Förderprogramm wurden bauliche Maßnahmen in Wohngebäuden gefördert, um Barrieren im Wohnungsbestand reduzieren zu können.
Für das Jahr 2026 standen Programmmittel in Höhe von 50 Mio. Euro für Maßnahmen zur Barrierereduzierung zur Verfügung. Für einzelne Maßnahmen wurden Zuschüsse in Höhe von 10 % der förderfähigen Kosten (max. 2.500 Euro) erteilt. Wer sein Haus zum Standard „Altersgerechtes Haus” umbaute, bekam 12,5 % der förderfähigen Kosten (max. 6.250 Euro) von der KfW erstattet.
Seit dem 08. April 2026 wurden Zusagen für rund 26.800 Wohneinheiten aus rund 21.400 Anträgen mit einem Volumen von rund 46,1 Mio. Euro erteilt.
Laut der KfW Bankengruppe sind laufende Anträge nicht betroffen. Sollten 2027 erneut Bundesmittel für barrierereduzierende Maßnahmen bereitgestellt werden, wird eine Antragstellung wieder möglich sein.
siehe auch für zusätzliche Informationen:
ausgewählte weitere Meldungen:
- Bundestag beschließt Gebäudemodernisierungsgesetz (10.07.2026)
- Bundeskabinett verabschiedet Baugesetzbuch-Novelle (27.05.2026)
- Bundeskabinett verabschiedet StromVKG (13.05.2026)
- Änderung des Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetzes beschlossen (13.05.2026)
- Bundeskabinett beschließt Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) (13.05.2026)
- KfW-Zuschuss: Barrierefrei umbauen (Bauletter vom 08.04.2026)
- Bundeskabinett beschließt Novelle des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) (25.03.2026)
- ifo Dresden berichtet: Künftige Entwicklung der Bevölkerung in Deutschland (17.02.2026)
siehe zudem:
