Baugewerbe einigt sich über Mindestlöhne
(15.10.2003) Die Tarifvertragsparteien des deutschen Baugewerbes haben sich am späten Abend des 14. Oktober 2003 auf neue Mindestlöhne geeinigt. Die Laufzeit des Mindestlohntarifvertrags für einfache und qualifizierte Tätigkeiten (Mindestlohn I und II) wird bis zum 31. August 2006 verlängert.
Der Bundesminister für Wirtschaft und Arbeit hat den Tarifvertragsparteien zugesagt, die neuen Mindestlöhne schnellst möglich per Rechtsverordnung für allgemeinverbindlich zu erklären. Nach der gestern Abend erreichten Tarifeinigung ...
- bleibt der Mindestlohn West in den Jahren 2003 und 2004 unverändert bei 10,36 Euro (Mindestlohn I) bzw. 12,47 Euro (Mindestlohn II).
- Der Mindestlohn I bleibt im Osten ebenfalls in den Jahren 2003 und 2004 unverändert bei 8,95 Euro.
- Der umstrittene Mindestlohn II Ost wird ab dem 1. November 2003 auf 9,65 Euro deutlich gesenkt und zum 1. September 2004 auf 10,01 Euro wieder moderat angehoben.
- Zum 1. September 2005 werden sämtliche vier Mindestlöhne um 1,7% angehoben. Sie liegen dann bei 10,54 Euro Mindestlohn I West bzw. 12,68 Euro Mindestlohn II West und 9,10 Euro Mindestlohn I Ost und 10,18 Euro Mindestlohn II Ost.
Der Verhandlungsführer der Arbeitgeber, ZDB-Vizepräsident Werner Kahl bewertete das Verhandlungsergebnis als zukunftsträchtige Lösung. "Damit haben die Tarifvertragsparteien gerade im Hinblick auf die bevorstehende EU-Osterweiterung eine tragfähige Lösung gefunden. Dem Treiben der ausländischen Billiglohnkonkurrenz wurde einmal mehr ein Riegel vorgeschoben."
Gleichzeitig wurde zwischen den Tarifvertragsparteien und dem Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit Einvernehmen erzielt, alle Einflussmöglichkeiten zu nutzen, um die Kontrollen zur Einhaltung der Mindestlohnbestimmungen effektiver zu gestalten. "Wir setzen sehr darauf, dass sich in diesem Ergebnis alle unsere Mitgliedsverbände wiederfinden können und dem Tarifvorschlag zustimmen, insbesondere aber diejenigen aus dem Osten, die sich von der alten Regelung überfordert fühlten." erklärte Kahl abschließend.
Auch der Vize-Präsident des Hauptverbandes der Deutschen Bauindustrie, Prof. Thomas Bauer, ist mit dem Verhandlungsergebnis zufrieden: "Für uns ist es ein guter Kompromiss. Wir haben unser Verhandlungsziel, die Mindestlöhne im deutschen Baugewerbe auf eine langfristig verlässliche Grundlage zu stellen, erreicht. Unsere Mitglieder haben nunmehr die Gelegenheit, sich bis zum 29. Oktober 2003 zum Mindestlohnkompromiss zu erklären. Ich bin optimistisch, dass unser Verhandlungsergebnis akzeptiert wird."
"Für uns ist und bleibt der Mindestlohn ein wichtiges Element in unserem Kampf für faire Wettbewerbsbedingungen auf dem deutschen Baumarkt", erklärte Bauer. Die deutschen Bauunternehmen könnten sich nunmehr wesentlich besser auf den Wettbewerbsdruck vorbereiten, der im Zusammenhang mit der EU-Osterweiterung auf die deutsche Bauwirtschaft zukommen werde.
Der Vizepräsident des Sächsischen Baugewerbeverbandes, Uwe Nostitz, war dagegen mit dem Verhandlungsergebnis nicht zufrieden: "Wir haben uns von den Verhandlungen mehr versprochen, mussten allerdings feststellen, dass weder mit der Bauindustrie noch mit der Gewerkschaft ein Tarifabschluss möglich gewesen wäre. Erst durch die Intervention des Bundesministers für Wirtschaft und Arbeit, Wolfgang Clement, ist dieser Vorschlag zustande gekommen. Es bleibt nun abzuwarten, ob unsere Verbandsgremien diesem zustimmen. Dies zu erreichen, wird nicht einfach sein."
siehe auch:
- Zentralverband Deutsches Baugewerbe
- Hauptverband der Deutschen Bauindustrie
- Sächsischer Baugewerbeverband
- Clement: Verständigung im Bauhauptgewerbe ein großer Schritt nach vorn (23.6.2005)
- Tarifpartner am Bau einigen sich auf Tarifabschluss (21.6.2005)
- ZDB: Kein Tarifabschluss ohne Kostenentlastung der Baubetriebe (14.2.2005)
- Maler: Mindestlöhne bis 2006 verlängert (5.6.2004)
- Tarifabschlüsse zum Weihnachtsgeld und Mindestlohn finden Zustimmung (31.10.2003)
- weitere Details...
ausgewählte weitere Meldungen:
- Mindestlöhne: IG BAU sauer auf BDA und Bundesregierung (30.9.2003)
- 2. Mindestlohn tritt seit 1. September 2003 in Kraft (2.9.2003)
- IG BAU sieht Hoffnungsstreif für Bauwirtschaft: Neuer Mindestlohn II schafft klare Verhältnisse und fairen (21.8.2003)
- Vor der Einführung im September: Zweiten Mindestlohn jetzt bereits bei der Kalkulation von Bauaufträgen berücksichtigen (14.2.2003)
- Bau-Tarifstreit beendet - bis zu 3,2 Prozent mehr (25.8.2002)
- Tariflich vereinbarte Mindestlöhne im Baugewerbe sind verbindlich zu zahlen (23.8.2002)