Maler: Mindestlöhne bis 2006 verlängert
(5.6.2004) Die zum ersten Dezember 2003 erstmals eingeführten Mindestlöhne für Maler sind langfristig verlängert worden. Zunächst bis Ende März 2005 gelten die Mindestlöhne in unveränderter Höhe. Für die Zeit von April 2005 bis März 2006 findet eine Anpassung statt.
Der Bundeswirtschafts- und Arbeitsminister Wolfgang Clement hat Ende Mai 2004 die Zweite Verordnung über zwingende Arbeitsbedingungen im Maler- und Lackiererhandwerk erlassen. Mit der Rechtsverordnung, die am 28. Mai 2004 im Bundesanzeiger veröffentlicht wurde), wird die Mindestlohn-Regelung Maler nunmehr für die Zeit 01. Juni 2004 bis 31. März 2006 allgemein verbindlich.
Die Höhe der Mindestlöhne für Maler bleibt dabei unverändert bis zum 31. März 2005:
Betriebe in den alten Bundesländern (einschließlich Berlin):
- ungelernte Arbeitnehmer: 7,69 €
- gelernte Arbeitnehmer/Gesellen: 10,53 €
Betriebe in den neuen Bundesländern:
- ungelernte Arbeitnehmer: 7,00 €
- gelernte Arbeitnehmer/Gesellen: 9,20 €.
Der Präsident des Hauptverbandes Farbe Gestaltung Bautenschutz (HV) Jürgen Hinz begrüßte die Verlängerung der Mindestlöhne: "Endlich herrscht für die Betriebe Planungssicherheit über das Jahr 2005 hinaus. Denn unser arbeitsintensives Gewerk ist in den letzten Jahren zunehmend von krassen Wettbewerbsverzerrungen durch Lohn-und Preisdumping aus dem Ausland und im Inland betroffen. Mit der kommenden EU-Osterweiterung drohen uns weitere gravierende Beeinträchtigungen im fairen Wettbewerb.
Zur weiteren Information steht seit Veröffentlichung der Mindestlohn-Rechtsverordnung ein ausführliches Merkblatt unter www.farbe.de aus der Reihe "Tarif- und Arbeitsrecht" bereit. Die Broschüre liegt mittlerweile auch in gedruckter Form vor. Innungsmitglieder finden hier weitere ergänzende Informationen.
HV Präsident Hinz abschließend: "Mindestlöhne allein werden die Probleme des Maler- und Lackiererhandwerks nicht beseitigen. Für unser Gewerk wird es von ausschlaggebender Bedeutung sein, ob es der Regierung gelingt, durch einschneidende Reformen in den Sozialsystemen, die in Deutschland auf dem Faktor Arbeit lastenden Lohnzusatzkosten zu senken, um auch von dieser Seite Schwarzarbeit und illegale Beschäftigung wirksam zu bekämpfen." "Die Verlängerung der Mindestlöhne ", so Hinz weiter, "ist hier nur ein Tropfen auf dem heißen Stein."
siehe auch:
ausgewählte weitere Meldung:
- Bauwirtschaft vor Tarifverhandlungen (5.6.2004)
- Tarifabschlüsse zum Weihnachtsgeld und Mindestlohn finden Zustimmung (15.10.2003)
- Baugewerbe einigt sich über Mindestlöhne (15.10.2003)
- Mindestlöhne: IG BAU sauer auf BDA und Bundesregierung (30.9.2003)
- 2. Mindestlohn tritt seit 1. September 2003 in Kraft (2.9.2003)
- IG BAU sieht Hoffnungsstreif für Bauwirtschaft: Neuer Mindestlohn II schafft klare Verhältnisse und fairen (21.8.2003)