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Photovoltaik-Zubau weiterhin deutlich über dem gesetzlichen Korridor

Bundesnetzagentur(3.2.2013) Insgesamt erfolgte im vergangenen Jahr ein Zubau an Photovoltaik-Anlagen mit einer installierten Leistung von 7,6 GW. „Dies stellt erneut einen Rekordwert dar“, betonte Jochen Homann, Präsident der Bundesnetzagentur, am 31.1. Obwohl sich der Zubau zum Jahresende etwas abgeschwächt hat, wurde der gesetzlich vorgesehene Zubaukorridor, an dem sich die Vergütung des Stroms aus Photovoltaik-Anlagen bemisst, im maßgeblichen Zeitraum wieder deutlich überschritten.

Daraus resultierend hat die Bundesnetzagentur Ende Januar bekannt gegeben, dass die Vergütungssätze für Photovoltaik-Anlagen im Zeitraum vom 1. Februar bis zum 30. April 2013 jeweils zum Monatsersten um 2,2 Prozent sinken werden.

Zur Erinnerung: Die Einspeisevergütung für PV-Anlagen nach dem Erneuerbare Ener­gien Gesetz (EEG) wird monatlich automatisch angepasst. Hierbei ist eine konstante Absenkung der Vergütungssätze um jeweils ein Prozent vorgesehen. Die Einspeisever­gütung wird zusätzlich abgesenkt, wenn sich der Zubau oberhalb des im EEG festge­legten Korridors von 2.500 bis 3.500 MW pro Jahr bewegt. Die Absenkung erfolgt dabei stufenweise je nach Höhe der Überschreitung. Eine Unterschreitung des Zubaukorri­dors würde dagegen zu einer geringeren Absenkung bzw. Beibehaltung der Vergütung führen.

Die Bundesnetzagentur ist für die Registrierung der nach dem EEG geförderten PV-An­lagen zuständig. Darüber hinaus ermittelt sie die neuen Einspeisevergütungen und ver­öffentlicht diese im Bundesanzeiger. Die Festlegung erfolgt für das jeweilige Folge­quartal, wodurch eine kontinuierliche Anpassung der Förderung an den zu erreichen­den Zubaukorridor gesichert wird.

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