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Knauf informiert über Änderungen bei Nachweisverfahren

(26.8.2013) Ab 1. April 2014 werden deutliche Veränderungen bei den Nachweisverfahren von Trockenbausystemen wirksam, was zu umfangreicheren und detaillierteren Vorgaben für Prüf­institute und zu einer merklich restriktiveren Umsetzung der Vorgaben führen wird. Bestehende (und gewohnte) Nachweise über Allgemeine bauaufsichtliche Prüfzeugnisse (AbP) werden zum Teil ihre Gültigkeit verlieren. Die entsprechenden System­konstruktionen müssen nach den neuen Vorgaben erneut ge­prüft werden. Voraussichtlich werden die bei der Prüfung ein­gesetzten Konstruktionskomponenten vom Prüfinstitut eindeu­tig mit Produktnamen und Hersteller spezifiziert. Damit wird die Verwendung ähnlicher, nach Normen (z.B. DIN EN 520 oder DIN 18180) geregelter Komponenten auf Basis eines abP nicht mehr möglich sein.

Den aktuellen Stand zu den neuen Nachweisverfahren und seinen Auswirkungen hat Knauf in der Broschüre „Sicherheit mit System“ zusammengestellt. Die Bro­schüre steht im Internet unter knauf.de/sbl als direkter PDF-Download zum Abruf bereit.

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