Neue Bestückungspakete für Zählerplätze nach § 14a EnWG
(11.05.2026) Mit der zunehmenden Verbreitung von Wärmepumpen, Ladeinfrastruktur und Energiespeichern steigen die Anforderungen an die Netzstabilität. Grundlage für die Steuerbarkeit dieser Verbrauchseinrichtungen ist die seit dem 1. Januar 2024 geltende Neuregelung des § 14a Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG). Hager bietet hierfür abgestimmte Bestückungspakete für Zählerplätze an, die das Elektrohandwerk bei der normkonformen Umsetzung unterstützen sollen.
Steuerbare Verbrauchseinrichtungen nach § 14a EnWG
Die Regelung betrifft Anlagen mit einer Leistung von mehr als 4,2 kW, die nach dem 1. Januar 2024 in Betrieb genommen wurden. Dazu zählen unter anderem nicht öffentlich zugängliche Ladestationen, Wärmepumpen, Anlagen zur Raumkühlung sowie Energiespeicher mit Netzstrombezug. Bei drohender Netzüberlastung kann der Verteilnetzbetreiber die Leistung dieser Anlagen temporär reduzieren. Im Gegenzug erhalten Betreiber reduzierte Netzentgelte.
Drei Bestückungspakete für unterschiedliche Zählerplätze
Für die technische Umsetzung stellt Hager drei Varianten bereit:
- für Anwendungen mit RfZ bei BKE-I-Zählerplätzen
- für 3-Punkt-Zählerplätze mit APZ
- als Einzelreferenz mit 6-poliger Steuerklemme für flexible Anwendungen
Je nach Ausführung enthalten die Pakete Patch-Patch-Module zur digitalen Ansteuerung, beschriftete Reihenklemmen sowie die erforderlichen Anschlussleitungen. Bei der Planung mit Hager ZPlan wird das jeweils passende Bestückungspaket automatisch berücksichtigt.
Reduzierter Installationsaufwand durch vorkonfektionierte Lösungen
Die vorkonfektionierten Sets decken laut Hersteller sämtliche Anforderungen des § 14a EnWG ab und sollen Installationsaufwand sowie potenzielle Fehlerquellen reduzieren. Ergänzend stellt Hager mit dem „Hager Tipp 54” Grundlageninformationen zum § 14a EnWG sowie Anwendungsbeispiele für die praktische Umsetzung bereit.
Unterstützung auch für Anforderungen nach § 9 EEG
Darüber hinaus können die Bestückungspakete auch zur Umsetzung der Vorgaben des § 9 EEG eingesetzt werden. Dieser regelt die Integration von Photovoltaikanlagen in das Stromnetz. Zu den Anforderungen zählen intelligente Messsysteme (iMSys), die Fernsteuerbarkeit der Einspeiseleistung durch den Netzbetreiber sowie die Begrenzung der Einspeisung, solange keine Steuerbarkeit vorhanden ist.
Weitere Informationen können per E-Mail an Hager angefordert werden.
siehe auch für zusätzliche Informationen:
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siehe zudem:
- Wärmepumpen im alternative Energien- und im Wärmetechnik-Magazin sowie Elektroinstallation bei Baulinks.de
- Literatur / Bücher über Wärmepumpen und Heizungen bei Baubuch / Amazon.de


