Sofortiger Antragsstopp für KfW 432 „Energetische Stadtsanierung”
(28.05.2026) Wie das Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) am 28. Mai 2026 mitteilt, können im Förderprogramm „Energetische Stadtsanierung (KfW 432)” ab sofort keine neuen Anträge mehr gestellt werden. Die Bundemittel, die für Neuzusagen zur Verfügung gestellt wurden, sind aufgunrd der hohen Nachfrage seitens der Kommunen, ausgeschöpft.
Bereits bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) eingegangene Anträge sollen aber weiterhin geprüft werden. Förderzusagen können im Falle der Förderfähigkeit und soweit entsprechende Bundesmittel noch zur Verfügung stehen, weiterhin erteilt werden. Bereits bewilligte Zuschüsse sind von dem Antragsstopp nicht betroffen.
Zur Erinnerung: Das Förderprogramm „Energetische Stadtsanierung” soll Kommunen beim klimagerechten Umbau von Stadtquartieren unterstützen und somit zur Erreichung der Klimaneutralität bis 2045 beitragen. Im Vordergrund steht die Minderung des CO₂-Ausstoßes. Das Programm fördert Konzepte für energetische Sanierungen und für die Dekarbonisierung der Energieversorgung im Quartier sowie Sanierungsmanagement, das die Umsetzung dieser Konzepte begleitet.
Für die Haushaltsjahre 2025 und 2026 wurden jeweils 75 Mio. Euro an Bundesmitteln eingeplant.
siehe auch für zusätzliche Informationen:
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- Bundeskabinett beschließt Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) (13.05.2026)
- Bundeskabinett beschließt Novelle des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) (25.03.2026)
- ifo Dresden berichtet: Künftige Entwicklung der Bevölkerung in Deutschland (17.02.2026)
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