GModG: Schornsteinfeger warnen vor Kostenfallen und neuen Pflichten für Eigentümer
(16.07.2026) Mit dem Beschluss des Gebäudemodernisierungsgesetzes (GModG) am 10. Juli 2026 hat der Deutsche Bundestag das bisherige Gebäudeenergiegesetz (GEG) grundlegend überarbeitet. Während der Einbau fossiler Heizsysteme weiterhin möglich bleibt, ändern sich die Rahmenbedingungen für Eigentümer, Fachbetriebe und Brennstofflieferanten erheblich. Das Schornsteinfegerhandwerk rechnet deshalb mit einem steigenden Beratungsbedarf.
Die 65-%-Regel entfällt
Eine der wichtigsten Änderungen betrifft die bisherige Verpflichtung, beim Einbau neuer Heizungen einen Anteil von 65 Prozent erneuerbarer Energien nachzuweisen. Diese Vorgabe entfällt mit dem GModG vollständig. Gleichzeitig bleibt der bisherige Katalog zulässiger Heizsysteme bestehen, sodass weiterhin Gas-, Heizöl- und Flüssiggasheizungen eingebaut werden dürfen.
Die „Bio-Treppe” ersetzt feste Technologievorgaben
An die Stelle der bisherigen 65-%-Regel tritt künftig die sogenannte „Bio-Treppe”. Für neue fossile Heizungen gelten damit steigende Pflichtanteile erneuerbarer Brennstoffe:
- ab 2029: mindestens 10%
- ab 2030: mindestens 15 %
- ab 2035: mindestens 30 %
- ab 2040: mindestens 60 %
- ab 2045: 100 % erneuerbare Energieträger
Dadurch sollen fossile Heizsysteme schrittweise in Richtung klimaneutraler Brennstoffe weiterentwickelt werden.
Hybridlösungen und alternative Erfüllungswege
Das neue Gesetz sieht zahlreiche Ausnahmen und alternative Erfüllungsmöglichkeiten vor. Die gesetzlichen Anforderungen können künftig beispielsweise auch durch Wärmepumpen-Hybridanlagen, Biomasse-Hybridlösungen oder Lüftungsanlagen mit Wärmerückgewinnung erfüllt werden. Dadurch entstehen zusätzliche technische Optionen für Gebäudeeigentümer und Planer.
Weniger Vorgaben, mehr Verantwortung
Mit dem GModG entfällt die bisher verpflichtende Beratung vor dem Einbau fossiler Heizungsanlagen. Gleichzeitig werden die technischen Prüfungen durch die bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger in wesentlichen Bereichen reduziert. Damit verlagert der Gesetzgeber mehr Verantwortung auf Eigentümer, Unternehmen und Brennstofflieferanten. Das Schornsteinfegerhandwerk sieht darin eine der größten Herausforderungen des neuen Rechtsrahmens. Dr.-Ing. Julian Schwark vom Bundesverband des Schornsteinfegerhandwerks warnt: „Die Bio-Treppe kann zur Kostenfalle werden.” Weiter erklärt er: „Zwar wird die Nachfrage nach Bio-Gas und Bio-Heizöl mit steigenden Pflichtanteilen wachsen. Gleichzeitig ist derzeit völlig unklar, ob die erforderlichen Mengen langfristig in ausreichendem Umfang und zu wirtschaftlich vertretbaren Preisen verfügbar sein werden.”
Bußgelder bis 50.000 Euro möglich
Nach Einschätzung des Verbandes steigt durch die zahlreichen Ausnahmeregelungen, Übergangsfristen und Nachweispflichten das Risiko von Planungsfehlern. Werden Fristen versäumt oder notwendige Nachweise nicht erbracht, können Bußgelder von bis zu 50.000 Euro drohen. Das Schornsteinfegerhandwerk empfiehlt deshalb eine frühzeitige Beratung vor einer Modernisierung.
Förderungen werden schrittweise reduziert
Parallel zum GModG soll auch die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) reformiert werden. Die maximal förderfähigen Investitionskosten für den Heizungstausch sinken zunächst von 30.000 auf 28.000 Euro und sollen bis Ende 2030 schrittweise auf 22.000 Euro reduziert werden. Gleichzeitig werden einzelne Förderbestandteile wie der Effizienzbonus für Wärmepumpen und der Emissionsminderungszuschlag für Biomasseanlagen abgeschafft. Vorgesehen ist dagegen eine Ausweitung des Einkommensbonus auf Haushalte mit einem zu versteuernden Einkommen bis 50.000 Euro.
Schornsteinfeger sehen wachsenden Beratungsbedarf
Nach Einschätzung des Zentralinnungsverbands wird die Vielzahl neuer Regelungen die Wärmewende komplexer machen. Schornsteinfegerinnen und Schornsteinfeger sollen deshalb weiterhin eine wichtige Rolle bei der Auswahl geeigneter Heizsysteme, der Nutzung von Fördermitteln und der rechtssicheren Umsetzung der gesetzlichen Vorgaben übernehmen.
siehe auch für zusätzliche Informationen:
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- GModG: Bauwirtschaft zwischen Planungssicherheit und Kritik an der Umsetzung (13.07.2026)
- Bundestag beschließt Gebäudemodernisierungsgesetz (10.07.2026)
- Änderung des Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetzes beschlossen (13.05.2026)
siehe zudem:
- Heizkessel und Heizungsinstallation sowie Wärmepumpen bei Baulinks.de
- Literatur / Bücher über Heizung bei Baubuch / Amazon.de

