Mindestabstand von Windenergieanlagen
(5.7.2018) Bayern hat nach Angaben der Bundesregierung als einziges Bundesland die Option genutzt, für eine gewisse Zeit Mindestabstände von Windenergieanlagen zur Wohnbebauung selbst festzulegen. Das geht aus der Antwort (Bundestags-Drucksache 19/3053) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion hervor. Die Länderöffnungsklausel endete am 31. Dezember 2015. Kein Land habe ausdrücklich gewünscht, den Zeitraum für diese Klausel zu verlängern, bestätigt die Bundesregierung darüber hinaus.
Auf die Frage nach einem sinnvollen Abstand von Windenergieanlagen zu Wohngebäuden verweist sie auf die Vorgaben in den jeweiligen Landesbauordnungen und auf geltende immissionsschutzrechtliche Anforderungen. Einen Zusammenhang zwischen der ländereigenen Festlegung erhöhter Mindestabstände und einer höheren Akzeptanz gibt es nach Angaben der Bundesregierung nicht. Für die Einstellung zu Windenergieanlagen seien vielmehr deren Sichtbarkeit, die Beteiligung der Bürger bei der Planung und die Frage nach einer Wertschöpfung in der Region maßgeblich.
siehe auch für zusätzliche Informationen:
ausgewählte weitere Meldungen:
- Solar- und Windenergie führende Stromquellen im ersten Halbjahr (4.7.2018)
- Wirtschaftsfaktor Windkraft: 17,7 Mrd. Euro Umsatz im Jahr 2016 (Bauletter vom 14.6.2018)
- Wie sich bei Windrädern der Stress für Anwohner reduzieren lässt (28.1.2018)
- Studie „Windenergie im Lebensraum Wald“ (Bauletter vom 11.11.2014)
- Zu viel Abstand von Windrädern zu Wohnbauflächen schadet der Energiewende (Bauletter vom 25.10.2014)
siehe zudem:
- Lüftungstechnik im Raumlufttechnik-Magazin bei Baulinks
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