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Auswirkungsstudie zu Basel II: Belange der Wohnungswirtschaft nicht ausreichend berücksichtigt

(15.5.2004) Soeben hat die Beratungsgesellschaft PricewaterhouseCoopers PwC in einer Auftragsstudie für die Kommission der Europäischen Union die Übernahme der vom Basler Ausschuss vorbereiteten neuen Eigenkapitalvorschriften empfohlen. Die Sorgen, so PwC, die neuen Eigenkapitalvorschriften behinderten die Finanzierungsmöglichkeiten des Mittelstandes, seien völlig unbegründet. Diese Haltung weist der GdW Bundesverband deutscher Wohnungsunternehmen vehement zurück. "PricewaterhouseCoopers hat in seiner Studie die besondere Finanzierungsbedingungen der deutschen und der europäischen Wohnungswirtschaft nicht angemessen berücksichtigt. Die Einschätzung, dass das Marktsegment der Wohnungsbaugesellschaften von den vorgeschlagenen neuen Kapitalregeln profitieren werde, kann, wenn überhaupt, allenfalls für solche Unternehmen gelten, die wegen der Mittelstandskomponente keine Laufzeitzuschläge bei langfristigen Finanzierungen zu erwarten haben", kritisierte GdW-Präsident Lutz Freitag.

Da die Finanzierungsstruktur und -kultur in Deutschland extrem langfristig - mit Laufzeiten bis zu 30 Jahren - ausgerichtet sei, verlangte der Chef des mit 3.200 bundesweit vertretenen Wohnungsunternehmen größten deutschen wohnungswirtschaftlichen Verbandes, generell keine Laufzeitzuschläge für den Hypothekarkredit zu erheben. Der Basler Ausschuss habe dagegen empfohlen, dass alle Finanzierungen mit einer Laufzeit von über 2,5 Jahren mit Zuschlägen belegt werden sollen. "Dies muss im Rahmen der EU-Richtlinie korrigiert werden", verlangte Freitag. Sonst drohe der deutsche Wohnungswirtschaft eine massive Verteuerung der Kreditkonditionen, mit der Folge, dass Investitionen unterbleiben und Mieten steigen werden.

Die vom Basler Ausschuss vorgesehene Mittelstandskomponente, nach der Inlandskredite an Unternehmen mit einer Bilanzsumme und mit Jahresumsatzerlösen von unter 500 Mio. Euro von den Laufzeitzuschlägen ausgenommen werden sollen, habe jedoch für rd. 100 größere Wohnungsunternehmen, die zusammen 2 Mio. Wohnungen bewirtschaften, keine entlastende Wirkung, da das Kriterium der Bilanzsumme von 500 Mio. Euro wegen des großen Anlagekapitals in den Wohnungsbeständen überschritten werde.

Der GdW fordert deshalb, entweder generell von Laufzeitschlägen für die längerfristigen grundpfandrechtlich gesicherten Wohnungsbaukredite abzusehen oder die Mittelstandskomponente so zu verändern, dass sie für die Wohnungswirtschaft insgesamt greift. Freitag schlug vor, dass die Mittelstandskomponente um ein drittes Kriterium (z. B. Arbeitnehmerzahl) ergänzt und - sobald zwei von drei Kriterien erfüllt seien - angewendet werden sollte.

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