Baulinks -> Redaktion  || < älter 2005/1500 jünger > >>|  

SOKA-Bau bietet ein "Frühwarnsystem" für Auftraggeber an

(7.9.2005) SOKA-Bau hat gemeinsam mit den Tarifvertragsparteien ein so genanntes Frühwarnsystem für Hauptunternehmer eingerichtet. Ziel ist es, Hauptunternehmer davor zu schützen, für Beitragsrückstände der Nachunternehmer gegenüber SOKA-Bau zu haften. Denn ein Hauptunternehmer haftet nach §1a Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AEntG) nicht nur für die Einhaltung der Mindestlöhne und die Zahlung der Sozialversicherungsbeiträge, sondern auch für die Zahlung der Urlaubskassenbeiträge seines Nachunternehmers. Er haftet wie ein Bürge, daher wird auch von "Bürgenhaftung" gesprochen. "Die Bürgenhaftung gilt für den Einsatz ausländischer und inländischer Nachunternehmer", sagt Peter Radmacher, Abteilungsdirektor Europa bei SOKA-Bau.

Neues Frühwarnsystem ist unkompliziert

Um sein Haftungsrisiko zu vermindern, konnte der Auftraggeber bisher seinen Nachunternehmer auffordern, ihm einen Bescheinigung von SOKA-Bau über die ordnungsgemäße Teilnahme am Urlaubskassenverfahren vorzulegen. Wesentlich schneller und sicherer ist es, wenn der Unternehmer die Information Monat für Monat direkt von SOKA-Bau erhält. Deshalb wurde von den Tarifvertragsparteien gemeinsam mit SOKA-Bau nun ein Frühwarnsystem eingerichtet. Dieses Frühwarnsystem setzt eine einmalige Bevollmächtigung von SOKA-Bau zur Auskunftserteilung gegenüber dem Hauptunternehmer voraus. Entsprechende Vollmachtsformulare können bei SOKA-Bau ab sofort angefordert werden.

Liegt SOKA-Bau eine solche Auskunftsvollmacht vor, erhält der Hauptunternehmer monatlich eine Bescheinigung, aus der sich die vom Nachunternehmer gemeldeten Arbeitnehmer, bezogen auf den angegebenen Zeitraum bzw. die genannte Baustelle, ergeben. Zudem wird bescheinigt, ob die damit verbundenen Beiträge gezahlt sind oder noch Beitragsrückstände bestehen. Der Hauptunternehmer wird zeitnah informiert und kann so schnell reagieren. Damit minimiert sich sein Risiko, für Beitragsrückstände des Nachunternehmers haftbar gemacht zu werden.

siehe auch:

Impressum | Datenschutz © 1997-2024 BauSites GmbH