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"ABC der Gemeinheiten" bei Bauverträgen: "Gleichwertig"

(23.10.2005) Viele Verträge sehen in der Baubeschreibung spezielle Baustoffe vor und listen diese namentlich auf. Allerdings werden solche konkreten Angaben häufig mit dem Zusatz "oder gleichwertiges Material" wieder relativiert. Der Begriff "gleichwertig" ist nichtssagend. Der Laie kann nicht beurteilen, was wirklich "gleichwertig" ist, und bekommt in der Regel minderwertiges Material eingebaut.

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