"Schlechtwetter" kein Grund mehr für Winterkündigungen am Bau
(25.11.2006) Bauarbeiter haben in diesem Jahr erstmals die Chance, im Winter ihren Arbeitsplatz zu behalten. Nach einer gesetzlichen Neuregelung können Bauunternehmen in diesem Winter bei witterungsbedingten Arbeitsausfällen und bei Auftragsmangel Kurzarbeit beantragen. Der Schlechtwetterzeitraum beginnt am 1. Dezember und endet am 31. März. "Dass Bauarbeiter im Winter arbeitslos werden, könnte schon bald der Vergangenheit angehören", hofft Klaus Wiesehügel, Vorsitzender der Industriegewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt (IG BAU).
Per Gesetz wurden die Rahmenbedingungen für Betriebe mit Arbeitsausfällen in den Wintermonaten deutlich verbessert. Statt dem bisherigen Winterausfallgeld, das erst ab der 31. Stunde und nur bei witterungsbedingten Arbeitsausfällen gezahlt wurde, wird das sog. "Saison-Kurzarbeitergeld" bei allen Arbeitsausfällen und ab der ersten Ausfallstunde gewährt. Die Höhe beträgt 60 Prozent des Nettoentgelts bzw. 67 Prozent des Nettoentgelts bei Arbeitnehmern mit Kind. Der Sozialaufwand wird finanziert aus einer Umlage, getragen von Arbeitnehmern und Arbeitgebern gemeinsam.
Mit dem neuen Gesetz kann die Arbeitslosigkeit am Bau nach Schätzungen der IG BAU um rund ein Viertel reduziert werden. Die Regelung gilt außerdem für das Dachdeckerhandwerk. "Wünschenswert wäre es, die neue Regelung auf alle witterungsabhängigen Branchen auszudehnen", sagt IG BAU-Chef Klaus Wiesehügel.
siehe auch für weitere Informationen:
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