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GaLaBau-Tarifverhandlungen abgeschlossen

  • Jahresarbeitszeit ab April 2007
  • 2,7 % Lohnerhöhung ab August 2006

(17.7.2006) Die Tarifvertragsparteien im Garten-, Landschafts- und Sportplatzbau haben den Durchbruch zur Einführung der Jahresarbeitszeit erzielt und eine Erhöhung von 2,7% für Löhne, Gehälter und Auszubildendenvergütungen vereinbart.

Nach über 39 Monaten Verhandlungsdauer ist am 5.7. in Berlin vereinbart worden, eine Jahresarbeitszeit mit Insolvenzschutz und verstetigtem Monatslohn zum 1. April 2007 einzuführen. Der Zwölfmonatszeitraum innerhalb der Jahresarbeitszeit wurde vom 1. April bis zum 31. März des Folgejahres festgelegt. Gleichzeitig kamen die Sozialpartner überein, ab 1. August 2006 die Löhne, Gehälter und Auszubildendenvergütungen um 2,7 % Prozent zu erhöhen und für die Westberliner GaLaBau-Betriebe hinsichtlich der Lohnerhöhung eine Sonderregelung zur Abmilderung der Wettbewerbsverzerrungen zu den Ost-Betrieben zu vereinbaren.

"Endlich ist uns der Durchbruch zu einer weiteren zukunftsfähigen, branchenspezifischen Tarifvereinbarung gelungen", kommentierte der Tarifausschussvorsitzende des Bundesverbandes Garten-, Landschafts- und Sportplatzbau (BGL), Egon Schnoor, das Tarifergebnis erfreut. Vernünftige und tragfähige Tarifpolitik sei immer noch einer der wichtigsten Eckpfeiler, um in diesen wirtschaftlich schwierigen Zeiten als kleinstrukturierter Mittelständler erfolgreich Arbeitsplätze zu sichern. Die Sozialpartner haben mit diesem Abschluss weitere Voraussetzungen geschaffen, die Zukunft der Branche auch weiterhin positiv zu beurteilen, wie dies in der jüngsten Konjunkturumfrage in den Betrieben des Garten-, Landschafts- und Sportplatzbaus von 80 % der befragten Betriebe geschehen ist.

Saisonkurzarbeitergeld ab dem Winter 2007/2008

Ferner haben sich die Tarifvertragsparteien verpflichtet, bis zum 31.12.2006 alle erforderlichen tarifvertraglichen Änderungen zur Umsetzung der neuen gesetzlichen Grundlagen der Winterbeschäftigungsförderung (witterungsbedingtes Saisonkurzarbeitergeld) zu vereinbaren. Im Anschluss an die Einigung über die Fortgeltung der alten Schlechtwetterlohnregelung für den Winter 2006/2007 werden der BGL und die IG BAU gemeinsam mit der Bundesagentur für Arbeit in einer Arbeitsgruppe die Erfahrungswerte der alten Winterbauregelungen recherchieren, um auf der Grundlage dieses Datenmaterials sichere Rahmenbedingungen für die gesetzlichen Neuregelungen zur Ablösung des Winterausfallgeldes zu vereinbaren.

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