Richtlinienausschuss "Standsicherheit von Bauwerken - Überwachung, Prüfung, Instandhaltung" gegründet
(25.11.2006) Der VDI hat einen Richtlinienausschuss VDI 6200 "Standsicherheit von Bauwerken - Überwachung, Prüfung, Instandhaltung" gegründet. Ihm gehören Vertreter aller betroffenen Fachkreise an. Ziel und Zweck der Richtlinie ist es, die Bauwerkssicherheit während der gesamten Nutzungsdauer zu gewährleisten und den Immobilienbesitzern sowie den beteiligten Fachleuten Empfehlungen, Handlungsanleitungen und Bewertungskriterien zu geben:
- Wie soll die Standsicherheit von bestehenden Bauwerken geprüft, überwacht und dauerhaft gesichert werden?
- Welche Maßnahmen sind im Falle von Sicherheitsdefiziten zu ergreifen?
Die Richtlinie VDI 6200 ergänzt die von der Bauministerkonferenz im September 2006 verabschiedeten „Hinweise für die Überprüfung der Standsicherheit von baulichen Anlagen durch den Eigentümer / Verfügungsberechtigten“. Während sich die Hinweise der Bauministerkonferenz in vor allem an Immobilienbesitzer wenden, richtet sich die VDI-Richtlinie auch an beteiligte Fachleute.
Häufig ist den Eigentümern, Bauherren und Betreibern von Bauwerken nicht bewusst, dass sie die Verantwortung für die Bauwerkss- und Verkehrssicherheit tragen. Nach der Häufung von Bauwerkseinstürzen im In- und Ausland wurde der Ruf nach einer neutralen und von allen Fachkreisen getragenen technischen Regel zur Erhöhung der Bauwerkssicherheit immer lauter. Das Hauptproblem liegt dabei im Gebäudebestand, denn Bauwerke altern und Baumaterialien können ermüden und korrodieren. Aggressive Medien in der Luft, Feuchte und Wasser sowie gestiegene oder geänderte Beanspruchungen (z.B. durch Verkehr oder Umbauten) tragen zudem zur Schwächung der Standsicherheit bei. Die Richtlinie soll durch eine strukturierte Vorgehensweise allen Beteiligten helfen, ihrer Verantwortung gerecht werden zu können.
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