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Angemessen? Stundensätze im Justizvergütungs- und Entschädigungsgesetz 2020

(1.3.2020) Der Verband Beratender Ingenieure (VBI) begrüßt das Vorhaben der Bundesregierung, mit einem „Gesetz zur Änderung des Justizvergütungs- und Entschädigungsgesetzes 2020“ (JVEG-ÄndG 2020) die Vergütung von Sachverständigen an die auf dem freien Markt üblichen Honorare anzupassen. Allerdings sieht  VBI-Präsident Jörg Thiele erheblichen Nachbesserungsbedarf bei den vorgeschlagenen Stundensätzen, die deutlich unter den betriebswirtschaftlich angemessenen Sätzen bleiben würden.

„Schon jetzt arbeiten zu wenig Ingenieure und Architekten als Bausachverständige. Anstatt an der Vergütung der Bausachverständigen noch sparen zu wollen, müsste daher die Sachverständigentätigkeit wieder attraktiver gemacht werden. Alles andere behindert zunehmend die Rechtsprechung. Viele Baugerichtsverfahren dauern unnötig lange“, konstatiert Herr Thiele.

Statt 141 bis 221 Euro nur 100 bis 130 Euro

Zur Begründung der Forderung verweist der VBI in einer Stellungnahme an das Bundesjustizministerium auf eine bereits 2014 durchgeführte betriebswirtschaftliche Erhebung des Verbandes. Dabei wurden für die Sachverständigen für Planungs- und Baumängel Stundensätze in Höhe von 141 bis 221 Euro ermittelt. Da seit dieser Untersuchung bereits sechs Jahre vergangen sind, hält der VBI die vom Bundesjustizministerium vorgesehenen Stundensätze für das Sachgebiet Bauwesen von 100 bis 110 Euro sowie für das Sachgebiet Elektro- und Informationstechnologie mit 120 bis 130 Euro für nicht angemessen.

Auch zur Vergütung der für die Sachverständigentätigkeit notwendigen Hilfskräfte fordert der VBI eine für die Gerichte leicht zu handhabende Regelung. Der Verband weist dazu auf eine Erhebung der Baukammer Berlin aus dem Jahr 2015, die für Ingenieure, die als qualifizierte Hilfskräfte tätig sind, einen Stundensatz von 83 Euro und für sonstige Hilfskräfte des Sachverständigen einen Stundensatz von 45 Euro ermittelt hat.

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