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VDI 4062 Blatt 2: Sicherungskonzepte bei Anschlägen, Amokläufen und Geiselnahmen

(15.3.2021) Bei Gefahren durch lebensbedrohliche Gewalttaten ist grundsätzlich eine andere Verhaltensweise als bei Evakuierungen notwendig. Die neue Richtlinie VDI 4062 Blatt 2 befasst sich mit Maßnahmen bis zum Eintreffen der polizeilichen Einsatzkräfte. Sie ...

  • behandelt bauliche und organisatorische Maßnahmen zur Minderung der Auswirkungen von Gewalttaten,
  • gibt Übersichten zu Verantwortlichkeiten und
  • erläutert Planungen unter Beteiligung der Polizei.

Besondere Schwerpunkte liegen auf Flucht- und Rettungswegen, Meldeanlagen und Kommunikationsschnittstellen.

Die Richtlinie hilft allen Einrichtungen und Stätten, in denen mehrere Menschen zusammenkommen, wie beispielsweise Kirchen, Kindergärten, Veranstaltungsorten, aber auch Unternehmen und Organisationen. VDI 4062 Blatt 2 benennt dazu Vorkehrungen und Maßnahmen, die zur Schadensminimierung im Fall von lebensbedrohlichen Gewalttaten (wie Amokläufen, Anschlägen, Geiselnahmen, Terrorangriffen u.a.) beitragen können. Sie bietet die nötigen Informationen zur Erstellung eines betrieblichen Sicherungskonzepts, in dem die Gegenmaßnahmen bei lebensbedrohlichen Gewalttaten verankert sind.

VDI 4062 Blatt 2 beschreibt auch Aspekte wie den Einfluss baulicher und technischer Gegebenheiten, die Rollen und die Schulungen von Mitarbeitern sowie die Auslösung und Aufhebung eines Amokalarms. Die Richtlinie enthält zudem Hinweise zu Gefahrenübungen im Betrieb.

Überbrückung der Dauer bis zum Eintreffen der Polizei

VDI 4062 Blatt 2 ersetzt nicht das Eingreifen polizeilicher Kräfte. Die vorgestellten Maßnahmen dienen vielmehr zur Überbrückung der Dauer bis zum Eintreffen der Sicherheitskräfte, sowie zu deren Unterstützung. Die in der Richtlinie erarbeiteten Orga­ni­sa­tions- und Handlungsempfehlungen beruhen auf den praktischen Erfahrungen aus der Polizeiarbeit. Eine Zusammenarbeit mit der lokalen Polizei zur Abstimmung von Sicherheitskonzepten im Vorfeld von Gewaltverbrechen ist in jedem Fall zu empfehlen.

Herausgeber der Richtlinie VDI 4062 Blatt 2 „Evakuierung von Personen im Gefahrenfall - Vorbeugende Gefahrenabwehr von lebensbedrohlichen Gewalttaten“ ist die VDI-Ge­sellschaft Bauen und Gebäudetechnik (GBG). Die Richtlinie ist im Januar 2021 als Weißdruck erschienen und ersetzt den Entwurf von März 2019.

siehe auch für zusätzliche Informationen:

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