Baulinks -> Redaktion  || < älter 2022/0061 jünger > >>|  

Bundeskartellamt untersagt Fusion von ACO und Birco im Bereich der Entwässerungsrinnen


  

(16.1.2022) Im Juli 2021 hatte die Birco GmbH einen Vertrag mit der ACO Gruppe zum Verkauf von 100% ihrer Anteile unterzeichnet. Mit einem Zusammenschluss wollten beide Unternehmen ihre Kompetenzen bündeln und gemeinsam ein noch breiteres Produktportfolio und individuellere Systemlösungen aus einer Hand anbieten. Dieses Vorhaben wurde zur Freigabe beim Bundeskartellamt angemeldet und im Rahmen eines Hauptprüfverfahrens analysiert und bewertet - siehe Beitrag vom 1.7.2021.

Das Bundeskartellamt hat allerdings am 14. Januar 2022 diese geplante Übernahme untersagt: „Mit der Untersagung der Fusion von ACO und Birco wenden wir eine marktbeherrschende Stellung im Bereich von Entwässerungsrinnen ab. ACO ist bereits heute der führende Anbieter von Entwässerungsrinnen in Deutschland. Durch die Übernahme von Birco, der Nummer Drei des Marktes, würde das Unternehmen fast die Hälfte des Marktumsatzes auf sich vereinen,“ begründet Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes, die Untersagung und ergänzt. „Zudem hätten es die deutlich kleineren Wettbewerber nach dem Zusammenschluss noch schwerer, bei Ausschreibungen berücksichtigt oder im Baustoffhandel auf Lager genommen zu werden. Unser Einschreiten stellt sicher, dass die Anbieter auch künftig im Wettbewerb nicht nachlassen können, z.B. bei Preisen und der Qualität.“

Im Rahmen des Prüfverfahrens hat das Bundeskartellamt Ermittlungen bei über 200 Wettbewerbern, ausschreibenden Stellen und Baustoffhändlern durchgeführt. Dabei wurde festgestellt, dass Nachfrager bei ihren Bauvorhaben einen gezielten Bedarf nach Linienentwässerungssystemen aufweisen und andere Systeme der Oberflächenentwässerung (etwa offene Entwässerungsrinnen ohne Abdeckung, z.B. Muldenrinnen, Punktentwässerungssysteme, Ökopflastersteine oder Betonwaben) dann nicht als gleichwertige Alternative ansehen.

Dafür ausschlaggebend sind zumeist technische Gründe - z.B. die Entwässerungsleistung, wirtschaftliche Gründe oder aber gestalterische Erwägungen. Das Bundeskartellamt hat aufgrund dieser sehr konkreten Nachfrage keinen „Gesamtmarkt Oberflächenentwässerung“ angenommen, sondern hält die gesonderte Betrachtung des Marktes für Linienentwässerung für sachgerecht. Das Marktvolumen im Bereich der Linienentwässerung in Deutschland betrug im Jahr 2020 fast 200 Mio. Euro. ACO und Birco erreichen hier gemeinsame Marktanteile von 45-50 Prozent und würden damit eine marktbeherrschende Stellung einnehmen. Als zusammengeschlossene Einheit wären beide zusammen fast dreimal so groß wie die Nummer Zwei des Marktes - Hauraton. Weitere Wettbewerber wie Richard Brink, ANRIN oder etwa MEA sind noch deutlich kleiner, und ausländische Anbieter haben nur marginale Anteile auf dem deutschen Markt.

Selbst wenn man offene Entwässerungsrinnen in den Markt einbeziehen würde, läge der gemeinsame Marktanteil von ACO und Birco noch über 40%.

Durch Bündelung ihrer Kräfte würden ACO und Birco einen im Vergleich zur Konkurrenz überragenden Zugang zu ausschreibenden Stellen und Baustoffhändlern erlangen. Beide Unternehmen haben schon heute sehr gut aufgestellte Vertriebsaktivitäten, die sie durch ein Zusammengehen weiter verstärkt hätten (etwa durch Verbreiterung des Produktportfolios, das unterschiedlichste Materialien und Sonderformen an Rinnen umfasst). Auch wäre zu befürchten gewesen, dass Wettbewerber bei Ausschreibungen künftig weniger berücksichtigt und im Baustoffhandel verdrängt würden. Durch die jetzige Untersagung ist davon auszugehen, dass die Verhaltensspielräume von ACO und Birco weiter durch den Wettbewerb begrenzt werden.

Frank Wagner, der geschäftsführende Gesellschafter der Birco GmbH, kommentiert: „Ich bedauere die Entscheidung des Bundeskartellamts sehr, es ändert aber nichts an der bedeutenden Marktstellung von Birco. Auch wenn ACO nicht der gewünschte strategische Partner wird, blicken wir nach einem erneut sehr erfolgreichen Geschäftsjahr 2021 auch weiterhin zuversichtlich in die Zukunft und bleiben der gewohnt zuverlässige Partner am Markt.“

Thomas Bendixen, Geschäftsführer der ACO Ahlmann SE & Co. KG, ergänzt: „Auch wir nehmen die Entscheidung der zuständigen Wettbewerbsbehörde mit Bedauern zur Kenntnis. Wir hatten uns ebenfalls auf den Zusammenschluss gefreut. Wir werden die Beschlussfassung in den kommenden Wochen sorgfältig prüfen und danach über das weitere Vorgehen entscheiden.“

Operative Auswirkungen aus der Entscheidung sind für beide Unternehmen nicht zu erwarten. Beide Unternehmen haben laut eigenem Bekunden auch während des seit dem 30.6.2021 andauernden Prüfverfahrens ihr Geschäft wie gewohnt fortgeführt.

Der Beschluss des Bundeskartellamtes ist noch nicht rechtskräftig. Gegen ihn kann Beschwerde eingereicht werden, über die dann das Oberlandesgericht Düsseldorf zu entscheiden hätte.

siehe auch für zusätzliche Informationen:

Impressum | Datenschutz © 1997-2024 BauSites GmbH