Novellierung des Raumordnungsgesetzes beschlossen
(3.3.2023) Bundestag und Bundesrat haben heute (3. März) den von der Bundesregierung vorgelegten Gesetzentwurf zur Änderung des Raumordnungsgesetzes und anderer Vorschriften beschlossen. Angesichts der vielen Infrastrukturvorhaben, von Windparks über Zugstrecken bis hin zu großen Industrieanlagen, sollen mit dieser Novellierung die Verfahren beschleunigt und die Planungssicherheit erhöht werden.
Klara Geywitz, Bundesministerin für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen kommentierte: „Das Raumordnungsgesetz ist die Mutter aller Planungen. Wir haben einen gigantischen Investitionsstau und eine großen Investitionsbedarf in Schienen, Windparks und Gebäude. Mit der Novellierung des Raumordnungsgesetzes kann Deutschland endlich schneller werden, indem wir das Planungs- und Genehmigungsverfahren modernisieren. Prozesse werden weiter digitalisiert, zeitraubende Doppelprüfungen abgeschafft, Genehmigungen beschleunigt. Zudem wird die Verfahrensdauer von Raumordnungsverfahren künftig auf sechs Monate begrenzt. Wir müssen beim Planen und Bauen effektiver und schneller werden. Indem die Politik Verfahren verkürzt und schlanker macht, tragen wir unseren Teil dazu bei.“
Das neue Gesetz enthält im Wesentlichen zwei Bereiche:
- Zum einen sind dies die Änderungen des Raumordnungsgesetzes, mit denen die Aufstellung von Raumordnungsplänen sowie die Raumverträglichkeitsprüfung modernisiert, vereinfacht und beschleunigt werden. Dazu zählen, dass die Digitalisierung vorangetrieben sowie Redundanzen und Doppelprüfungen abgeschafft werden.
- Zum anderen handelt es sich um die im parlamentarischen Verfahren eingefügten Ausführungsbestimmungen zur europäischen Notfallverordnung, für deren Umsetzung das Bundeswirtschaftsministerium zuständig ist. Diese Verordnung schafft Spielräume im Bereich der erneuerbaren Energien hinsichtlich der Umweltprüfungen bei Genehmigungsverfahren. Die Durchführungsvorschriften betreffen Änderungen im Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetz, im Energiewirtschaftsgesetz, im Windenergieflächenbedarfsgesetz und im Wind-auf-See-Gesetz. Damit wird der Ausbau der Windenergie an Land und auf See sowie der Energienetze weiter beschleunigt.
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siehe zudem:
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