Vergabeplattform RIB e-Vergabe public an eForms angepasst
(8.1.2024) Zum 25. Oktober 2023 wurden die eVergabe-Plattformen der RIB Software GmbH an die sogenannten eForms angepasst. In den ersten sechs Wochen nach Aktivierung der neuen Schnittstelle wurden über 1.000 Bekanntmachungen von den eVergabe-Plattformen der RIB Software GmbH bei der EU publiziert.
Die Schnittstelle zu eForms ist im Rahmen der neuen Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge (VgV) seit dem 25. Oktober 2023 gesetzlich vorgeschrieben. Es besteht eine verbindliche Verwendungspflicht für eForms gemäß Artikel 3 der neuen Durchführungsverordnung (EU) 2019/1780.
Gemäß der Durchführungsverordnung (EU) 2019/1780 sind bestimmte Datenfelder und Regeln verbindlich und einheitlich in der gesamten EU anzuwenden, während nationale Regelungen teilweise weiterhin zulässig sind und ergänzt werden können. Die Durchführungsverordnung gilt für Vergaben mit einem Auftragswert über den EU-Schwellenwerten.
eForms
Bei den eForms handelt es sich nicht um ein starres Formular, sondern um verschiedene, kategorisierte Datenfelder, welche in einem digitalen Formular (dem eForm) zusammengeführt werden können. Derzeit stehen 40 eForms mit über 280 Datenfeldern zur Übermittlung an die EU zur Verfügung.
Anpassungen
Das deutsche Vergaberecht wurde mit der Verordnung zur Anpassung an die neuen eForms gemäß dem Bundesgesetzblatt vom 23. August 2023 an die Durchführungsverordnung (EU) 2019/1780 angepasst. Diese Anpassung betrifft nationale Vergaberegelungen für Vergabeverfahren oberhalb der EU-Schwellenwerte und umfasst die Vergabeverordnung (VgV), Sektorenverordnung (SektVO), Konzessionsvergabeverordnung (KonzVgV) sowie die Vergabeverordnung Verteidigung und Sicherheit (VSVgV).
Der hierfür angepasste Paragraf 10a VgV regelt die verbindliche Anwendung von eForms. In den anderen Vergabeverordnungen wird auf diese grundlegende Regelung verwiesen. Verweise in den nationalen Vergabeverordnungen, die bisher auf die Durchführungsverordnung (EU) 2015/1986 hinwiesen, werden durch Verweise auf die Durchführungsverordnung (EU) 2019/1780 ersetzt.
Weitere Informationen können per E-Mail an RIB Software GmbH angefordert werden.
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