BMWSB verlängert EH55-Plus-Förderung
(22.06.2026) Die zeitlich befristete Effizienzhaus 55-Plus-Förderung mit 100 % erneuerbaren Energien, kann zunächst weiterhin beantragt werden - bis die Fördermittel verausgabt sind - längstens jedoch bis Ende des Jahres. Das teilte das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) am 19. Juni 2026 mit.
Verena Hubertz, Bundesministerin für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen: „Unsere Förderung wirkt: Rund 33.700 Wohneinheiten, die bisher nur auf dem Papier existiert haben, werden nun gebaut. Wir konnten so bereits einen Teil des Bauüberhangs aktivieren. Das ist ein gutes Zeichen, aber die Herausforderungen für die Branche bleiben nicht zuletzt durch den Iran-Krieg und dadurch steigende Preise groß. Wir haben die Zinsen für das Programm nach dem starken Anstieg auf einem guten Niveau halten können, die Nachfrage ist in den vergangenen Wochen gestiegen. Deshalb verlängern wir die EH55-Plus-Förderung. Es ist noch Geld im Fördertopf und wir wollen, dass es dort ankommt, wo es gebraucht wird.”
Bis zum 15. Juni 2026 konnten rund 33.700 Wohneinheiten mit einem Kredit- und Zuschussvolumen von rund 3,2 Mrd. Euro gefördert werden. Rund 343 Mrd. Euro stehen nun noch zur Verfügung. Der Bund hat die entsprechende Förderrichtlinie über die zunächst für den 30. Juni 2026 festgelegte Befristung hinaus bis zum 31. Dezember 2026 verlängert. Die Effizienzhaus 55-Förderung ist in das bestehende KfW-Förderprogramm „Klimafreundlicher Neubau” integriert.
Eckdaten der Förderung
Gefördert wird der Neubau und Ersterwerb von Wohngebäuden ...
- die die technischen Anforderungen an ein Effizienzhaus 55 erfüllen
- bei denen keine Wärmeerzeuger auf Basis fossiler Energie eingesetzt werden
- für die zum Zeitpunkt der Antragstellung eine gültige Baugenehmigung vorliegt bzw. bei einem nach der jeweiligen Landesbauordnung nicht genehmigungspflichtigen Vorhaben die zuständige Baubehörde von dem Vorhaben Kenntnis erlangt hat und zum Zeitpunkt der Antragstellung mit der Ausführung des Vorhabens begonnen werden darf.
Zudem ...
- Pro Wohneinheit kann ein Kreditbetrag von bis zu 100.000 Euro (EH40: 150.000 Euro) beantragt werden. Derzeit liegt der Zinzsatz für ein Darlehen mit 10 Jahren Laufzeit, zwei tilgungsfreien Anlaufjahren und 10 Jahren Zinsbindung bei 1,0 % effektivem Jahreszins.
- Für Nichtwohngebäude kann die Effizienzhaus 55-Förderung ebenfalls in Anspruch genommen werden.
- Kommunale Gebietskörperschaften können einen Zuschuss in Höhe von 7,5 % direkt bei der KfW beantragen.
- Wichtig ist für alle Neubauvorhaben: Die Antragstellung erfolgt vor Vorhabenbeginn.
- Die Förderung ist abhängig von der Verfügbarkeit von Bundesmitteln, die die KfW zur Zinsverbilligung der Förderkredite bzw. für Zuschüsse einsetzt. Ein Rechtsanspruch auf die Förderung bestehe laut KfW nicht.
Detaillierte Produktbedingungen und Zinskonditionen via kfw.de/297-298, kfw.de/299 und kfw.de/499.
siehe auch für zusätzliche Informationen:
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