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Bodewig stellt Gebäudepass und Hausakte vor

(14.12.2001) Bundesbauminister Kurt Bodewig hat heute (14.12.2001) den Gebäudepass für neu zu errichtende Einfamilienhäuser vorgestellt. Die Präsentation erfolgte im Rahmen der Initiative „kostengünstig qualitätsbewusst Bauen“, die gemeinsam mit verschiedenen Verbänden im Oktober 2001 gestartet wurde.

Einführung des Gebäudepasses auf freiwilliger Basis

Der Gebäudepasses soll mehr Markttransparenz herstellen und den Verbraucherschutz verbessern. Er enthält die wichtigsten Daten eines Hauses zu seiner Ausstattung und seinem Ausbau. Insofern soll er in etwa mit einem Fahrzeugbrief vergleichbar sein. Der Ansatz des Gebäudepasses ist nicht die Zertifizierung von Eigenschaften, sondern die Zusammenführung der wichtigsten Daten eines Hauses wie z.B. ...

  • eine Kurzbeschreibung der Baukonstruktion und ihrer Materialien (Wände, Decken, Treppen, Dach, Fenster, Türen u. a.) sowie
  • der technischen Anlagen (wie Starkstromanlage, Heizungsanlage, Warmwasserbereitung, Sanitäranlage u. a.).

Der Gebäudepass dokumentiert die wichtigsten Daten zum Zeitpunkt seiner Fertigstellung. Er ist zugleich Grundlage der Hausakte, mit der dem Bauherrn ein Ordnungsrahmen angeboten wird, um die Zusammenstellung und Aufbewahrung aller Unterlagen einer Immobilie zu unterstützen und zu erleichtern. Die Hausakte soll ...

  • nicht nur dabei helfen, die Planungs- und Ausführungsunterlagen beim Bau oder Kauf eines Hauses zu ordnen,
  • sondern auch die wichtigsten Veränderungen im Lebenszyklus des Gebäudes zu dokumentieren.

Der Bauherr trägt Verantwortung für sein Eigentum. Die Hausakte bietet ihm hierzu Hilfestellung. Bundesminister Bodewig resumiert: „Ich kann nur jedem Bauherren empfehlen, dieses Angebot auf freiwilliger Basis zu nutzen.“

Für die aktive Mitarbeit an der Entstehung dankte Kurt Bodewig der Bundesarchitektenkammer, dem Bundesverband Deutscher Fertigbau sowie der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv). Sie alle betrachten den Gebäudepass und die Hausakte als  wichtige Instrumente zur Sicherung von Bauqualität und Verbraucherschutz.

Hausakte und Gebäudepass können als Beratungsmuster eingesehen werden bei:

siehe auch:


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