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(Noch) Keine Auskunft über den Einsatz von Leihkräften zum Erhalt von Vergünstigungen im Rahmen des EEG

(3.7.2013) Die Bundesregierung kann momentan keine Auskunft darüber geben, ob produzierende Betriebe verstärkt Leiharbeiter einsetzen, um Vergünstigungen durch die so genannte Besonderen Ausgleichsregelung (BesAR) im Rahmen des Erneuerbaren Energien Gesetzes (EEG) zu bekommen. Damit können bestimmte Betriebe bei der Um­lage im Rahmen des EEG entlastet werden. Derzeit können sich Unternehmen, deren Energiekostenanteil gemessen an den übrigen Kosten des Unternehmens mehr als 14 Prozent beträgt, von der EEG-Umlage zum Teil befreien lassen.

Wie die Bundesregierung in einer Antwort (17/13978) auf eine Kleine Anfrage (17/13649) der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen schreibt, soll dieser Frage im Rahmen ei­nes EEG-Erfahrungsberichts nachgegangen werden. Danach werde die Regierung ent­scheiden, ob hier Handlungsbedarf bestehe. Die Bundesregierung rechnet damit, dass die Zahl der Unternehmen, die einen Antrag auf Begrenzung der EEG-Umlage stellen werden, weiter steigen wird, hat diesbezüglich aber noch keine Prognose erstellt.

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