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Zementkartell: Bundeskartellamt verhängt Bußgeld in Höhe von 660 Mio.Euro

(14.4.2003) Das Bundeskartellamt hat in dem Kartellverfahren gegen Unternehmen der Zementindustrie die ersten Bußgelder verhängt. Die Bußgeldbescheide in Höhe von insgesamt rd. 660 Mio. Euro richten sich gegen die sechs größten deutschen Hersteller - und zwar an...

Die beschuldigten Unternehmen hatten laut Bundeskartellamt zum Teil seit den 1970er Jahren wettbewerbswidrige Gebiets- und Quotenabsprachen praktiziert und bis zum Jahr 2002 fortgesetzt. Räumlich betroffen waren die vier regionalen Zementmärkte Ostdeutschland, Westfalen, Norddeutschland und Süddeutschland.

Den Erfolg der Zerschlagung des Kartells schreibt Ulf Böge, Präsident der Bonner Wettbewerbsbehörde, im Wesentlichen der im Jahr 2000 veröffentlichten Bonusregelung und der Einrichtung der Sonderkommission Kartellbekämpfung im Bundeskartellamt vor einem Jahr zu. Nach Hinweisen aus der Bauindustrie hatte das Bundeskartellamt im Juli 2002 bundesweit 30 Zementunternehmen durchsucht. Im Januar 2003 folgten weitere Durchsuchungen bei acht mittelständischen Zementherstellern im süddeutschen Raum. Die bei den Durchsuchungen sichergestellten Beweismittel sowie die z.T. umfassenden Geständnisse der großen Hersteller hatten die bestehenden Verdachtsmomente bestätigt.

bis dato höchstes Bußgeld in der Geschichte des Bundeskartellamtes

Präsident Böge resümiert: „Durch die jahrzehntelangen Absprachen zwischen den deutschen Herstellern von Zement wurde der Wettbewerb auf diesem Markt nahezu vollständig ausgeschlossen. Die Preise konnten auf ein Niveau angehoben werden, das unter Wettbewerbsbedingungen nicht zu erreichen gewesen wäre. Die Abnehmer von Zement und die Verbraucher sind auf diese Weise massiv geschädigt worden. Hinzu kommt der gesamtwirtschaftliche Schaden aufgrund der künstlichen Erhaltung überkommener Marktstrukturen. Dass in diesem Verfahren das mit Abstand höchste Bußgeld in der Geschichte des Bundeskartellamtes verhängt wurde, ist daher folgerichtig.“ Ohne die umfassende Kooperation einiger Unternehmen wäre das Bußgeld nach Böge deutlich höher ausgefallen. So sei es noch moderat.

Beim Bundeskartellamt erwartet man, dass in den Unternehmen auf allen Ebenen verstanden wird, wie ernst es dem Bundeskartellamt mit der Bekämpfung derartiger Kartellabsprachen ist. Die hohe Öffentlichkeitswirkung dieses Falles werde hoffentlich auch in anderen Branchen das Bewusstsein für die Schädlichkeit und die Verwerflichkeit von Kartellabsprachen stärken. Böge forderte die Verantwortlichen deshalb auf, durch interne Schulungsmaßnahmen etwaigen Kartellverstößen vorzubeugen. Dies wirke natürlich nur im Sinne eines besseren Wettbewerbsverständnisses, wenn Vertreter der Unternehmensleitungen nicht selbst an der Kartellbildung beteiligt seien, wie es im Zementkartell nach Feststellung der Behörde der Fall gewesen sei.

Übrigens: Laut eines Berichtes der Tageszeitung "Die Welt" drohen der deutschen Zementindustrie nach dem Bußgeld des Bundeskartellamtes nun auch Zivilprozesse übervorteilter Kunden. Derzeit sollen ein belgisches Unternehmen und eine Stuttgarter Anwaltskanzlei unabhängig voneinander Schadenersatzklagen gegen die beteiligten Unternehmen des Zementkartells vorbereiten. Die Anklageschriften werden demnach in den kommenden Wochen eingereicht und Regress-Forderungen von insgesamt 100 Mio. bis 300 Mio. Euro enthalten.

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