Baulinks -> Redaktion  || < älter 2004/0269 jünger > >>|  

Vielen Dächern und Fassaden droht Asbest-Gefahr

(3.3.2004) Jahr für Jahr setzen Regen, Wind und Sonne bei verwitterten Asbestdächern und -fassaden feinste Fasern frei, die krebserregend sein können - darauf verweist die Arbeitsgemeinschaft Ziegeldach. Nach Erhebungen des Fraunhofer Instituts für Toxikologie und Aerosolforschung sind noch bis zu 800 Mio m² Asbestzement- und Wellplatten im Wohnhaussektor verbaut. Andere Quellen gehen sogar von bis zu 1,3 Mrd. m² Dach- und Wandflächen aus. Die Entsorgung in der Regel fällt nach ca. 50 Jahren an, so dass eine jährlich zu entsorgende Menge von 20 bis 22 Mio m² ansteht. Teilweise seien die Oberflächen so stark verwittert, dass Hausbewohner und Nachbarn unmittelbar gefährdet seien - warnen die Dachziegelproduzenten (nicht ganz selbstlos). Der sinnvollste Schutz sei ein rascher, fachgerechter Abriss und die Neueindeckung mit unbelasteten Bedachungsprodukten.

Wurde Asbestwelltafeln noch Mitte des 20. Jahrhunderts eine problemlose Bearbeitung durch Sägen oder Bohren attestiert, so ist gemäß Gefahrstoffverordnung die Herstellung von Asbestprodukten seit 1993 in Deutschland verboten. Publikationen über Asbestbelastungen in Schulen und Kindergärten sowie die damit einhergehenden Gesundheitsprobleme gehören heute zum Alltag. Umso erstaunlicher ist es, dass der Gesetzgeber trotz des Gefahrenpotentials asbesthaltiger Dach- und Wandbaustoffe - im Gegensatz zum Innenbereich des Hauses - noch immer nicht gehandelt hat.

Zur Erinnerung: Bereits bei geringen Erschütterungen von betroffenen Bauteilen und erst recht beim Abschaben werden schnell große Mengen an Asbest-Feinstäuben freigesetzt. Zudem finde durch Frost- und Winderosion ein Abtrag auf Oberflächen statt, der ebenfalls bedenklich ist. Besonders betroffen durch Witterungseinflüsse, Luftverschmutzung und Oberflächenkorrosion sind unbeschichtete Wellplatten. Forschungsergebnisse belegen, dass in ungünstigen Fällen in der nahen Umgebung von Reihenhäusern mit unbeschichteten Asbestzement-Fassaden in einem Abstand von etwa 1 bis 2 Metern Faserkonzentrationen bis etwa 1.000 F/m³ auftreten können- normal wären 100 F/m³. Bei Abständen von über 100 m wurde allerdings keine erhöhte Belastung der Luft mehr gemessen.

Übrigens: Asbestdachsanierungen sind bedingt steuerlich absetzbar. Das Finanzgericht Düsseldorf stufte in seinem Urteil vom 22.7.1999, EFG S. 1075, die Kosten für das neue Dach eines Einfamilienhauses, das mit asbesthaltigen Dachplatten gedeckt war, als außergewöhnliche, abzugsfähige Belastung ein. Allerdings muss sich der Steuerzahler die Wertverbesserung durch die Sanierungsmaßnahme in bestimmtem Umfang anrechnen lassen (siehe auch Meldung vom 27.8.2001).

Klagen von Asbest-Opfern in den USA sind inzwischen zu einem Überlebensproblem für Industriekonzerne und Versicherungsbranche geworden. So mussten US-amerikanische Hersteller leicht gebundener asbesthaltiger Baustoffe und die Versicherungswirtschaft in den vergangenen 20 Jahren bereits 54 Mrd. US$ Schadensersatz leisten. Inzwischen droht eine neue Welle von Schadensersatzklagen, da der Nachweis einer tatsächlichen Schädigung nicht mehr erbracht zu werden braucht. Mit Ausnahme von Großbritannien ist Europa von einer vergleichbaren Klagewelle verschont geblieben - bis jetzt. Nun wurde das Problem auch von der deutschen Versicherungswirtschaft erkannt. Folge: Deutsche Versicherer werden künftig alle Schäden, die auf Asbest oder asbesthaltige Substanzen zurückzuführen sind, vom Versicherungsschutz ausklammern. Dies zeigt ein Rundschreiben des HDI (Haftpflichtverband der Deutschen Industrie) vom 25. 8.2003 an alle Versicherungskunden. Im Gegensatz zu den USA sind in Europa jedoch noch nicht die exorbitanten Entschädigungssummen im Gespräch.

Weitere Informationen finden interessierte Hausbesitzer im Internet unter www.ziegeldach.de. Zudem kann der soeben erschienene Folder "Asbestdach-Sanierung" bei der Arbeitsgemeinschaft kostenlos angefordert werden.

siehe auch:

ausgewählte weitere Meldungen:

Impressum | Datenschutz © 1997-2024 BauSites GmbH