Sigurd Trommer neuer BAK-Präsident und seine Pläne
(21.9.2010) Der langjährige Bonner Stadtbaurat Sigurd Trommer wurde am 18. September auf der 82. Bundeskammerversammlung in Berlin einstimmig zum neuen Präsidenten der Bundesarchitektenkammer (BAK) gewählt. Als Vizepräsidenten wurden Joachim Brenncke und Klaus Hecker erneut in ihrem Amt bestätigt. Die angestellten und verbeamteten Architekten werden im BAK-Präsidium in Zukunft durch Andreas Wolf vertreten.
Für die vor ihm liegende Amtszeit von drei Jahren will Sigurd Trommer vor allem die besondere gesellschaftliche Verantwortung der Architekten und Planer noch stärker in den Mittelpunkt der Kammerarbeit stellen. Vier Aufgabenbereiche sind ihm zur Bewältigung dieser Herausforderung besonders wichtig:
1. Berufsstand der Architekten, Landschaftsarchitekten, Innenarchitekten und Stadtplaner in der Gesellschaft
In der derzeitigen weltweiten Umbruchsituation müssen
zukunftsfähige Lösungen für die Menschen - ausgehend von ihren Bedürfnissen -
vom individuellen Wohnraum bis hin zu metropolitanen Ballungsräumen gefunden
werden. Architekten und Stadtplaner verfügen mit ihren Kompetenzen in
2. Bildung - Leistung - Baukultur
Die Ausbildung der Architekten und Planer muss auf breiten Grundlagen basieren, die auch die kulturelle und soziale Entwicklung des Menschen sowie gestalterische und technische Begabungen einschließen. Sowohl für die Aus- als auch für die fachspezifische Fortbildung muss das Netzwerk zwischen Kammern, Hochschulen und Bildungsinstitutionen gestärkt werden. Eine hohe Leistungsbereitschaft und die Dokumentation ihrer erfolgreichen Arbeit stärken das Ansehen der Architekten und Stadtplaner in Gesellschaft und Politik. Der intensivierte und beständige Dialog zwischen bürgerschaftlicher Öffentlichkeit und den Stadt und Landschaft gestaltenden Berufen ermöglicht eine stetige qualitative Weiterentwicklung von Baukultur.
3. Vergütung, rechtliche Sicherung
Auf der Grundlage eines hohen Ansehens in Gesellschaft und Politik und mit einem engen Schulterschluss zu anderen freischaffenden Berufen ist die rechtliche Regelung einer angemessenen Vergütung basierend auf Leistungs- und nicht etwa Preiswettbewerb eine permanente berufsständische Aufgabe. Sie wird wirkungsvollgestützt durch eine dichte Kommunikation zu den staatlichen, aber auch zu den kommunalen Partnern und ihren Spitzenverbänden sowie den maßgeblichen privaten Auftraggebern. Wie bei dem Thema der Vergütung muss auch das Thema der rechtlichen Absicherung des Architekten, besonders der Vertrags- und Normenbereich, eine permanente berufsständische Aufgabe sein, für die eine dichte Kommunikation zum Staat intensiv gepflegt werden muss.
4. Markteroberung
Unser Staat wird sich zunehmend von einem
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