„Schienenbonus“ wird abgeschafft ... vermutlich per Bummelzug
(25.11.2012) Der so genannte „Schienenbonus“ wird abgeschafft. Einem entsprechenden Gesetzentwurf der Koalitionsfraktionen CDU/CSU und FDP zum Elften Gesetz zur Änderung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (17/10771) stimmte der Ausschuss für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung am Montagnachmittag bei Enthaltung der Oppositionsfraktionen SPD, Die Linke und Bündnis 90/Die Grünen in geänderter Fassung zu.
Der „Schienenbonus“ besagt, dass Lärmschutzmaßnahmen an Schienenwegen erst dann gesetzlich erforderlich sind, wenn der Beurteilungspegel für Straßenverkehrslärm um 5 dB(A) überschritten wird. Er beruht laut Gesetzentwurf auf sozialwissenschaftlichen Studien, die in den 1970/80er erstellt wurden und folge der damaligen Annahme, dass Schienenlärm als weniger belastend wahrgenommen werde als Straßenlärm.
Diese Annahme sei angesichts der hohen Zuwächse beim Schienengüterverkehr weder sachgerecht noch zeitgemäß. Vielmehr habe sich der Schienenverkehrslärm inzwischen zu einem zentralen Umweltproblem entwickelt. Deshalb solle der Schienenbonus für Schienenwege, deren Planfeststellungsverfahren nach Inkrafttreten der nächsten Änderung des Bundesschienenverkehrswegeausbaugesetzes und des dazugehörigen Bedarfsplans eröffnet werden, nicht mehr angewendet werden.
Die Opposition kritisierte vor allem das „große
Zeitfenster“ beim Inkrafttreten. Dadurch würde der Schienenbonus
praktisch erst 2020 abgeschafft. Deshalb schlug die SPD-
Die Koalition betonte, dass die Abschaffung des Schienenbonus nur ein Teil des Programmes der Regierung sei, um den Schienenlärm zu verringern. Darüber hinaus gebe noch umfassende Lärmschutzprogramme. Die Koalition wies weiter darauf hin, dass das Problem des Schienenlärms auch in die EU eingebracht werden müsse. Die besten Programme nutzten nichts, wenn trotzdem laute ausländische Güterzüge über deutsche Strecken fahren könnten.
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