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„Schienenbonus“ wird abgeschafft ... vermutlich per Bummelzug

(25.11.2012) Der so genannte „Schienenbonus“ wird abgeschafft. Einem entsprechen­den Gesetzentwurf der Koalitionsfraktionen CDU/CSU und FDP zum Elften Gesetz zur Änderung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (17/10771) stimmte der Ausschuss für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung am Montagnachmittag bei Enthaltung der Op­positionsfraktionen SPD, Die Linke und Bündnis 90/Die Grünen in geänderter Fassung zu.

Der „Schienenbonus“ besagt, dass Lärmschutzmaßnahmen an Schienenwegen erst dann gesetzlich erforderlich sind, wenn der Beurteilungspegel für Straßenverkehrslärm um 5 dB(A) überschritten wird. Er beruht laut Gesetzentwurf auf sozialwissenschaftli­chen Studien, die in den 1970/80er erstellt wurden und folge der damaligen Annahme, dass Schienenlärm als weniger belastend wahrgenommen werde als Straßenlärm.

Diese Annahme sei angesichts der hohen Zuwächse beim Schienengüterverkehr weder sachgerecht noch zeitgemäß. Vielmehr habe sich der Schienenverkehrslärm inzwischen zu einem zentralen Umweltproblem entwickelt. Deshalb solle der Schienenbonus für Schienenwege, deren Planfeststellungsverfahren nach Inkrafttreten der nächsten Än­derung des Bundesschienenverkehrswegeausbaugesetzes und des dazugehörigen Be­darfsplans eröffnet werden, nicht mehr angewendet werden.

Die Opposition kritisierte vor allem das „große Zeitfenster“ beim Inkrafttreten. Dadurch würde der Schienenbonus praktisch erst 2020 abgeschafft. Deshalb schlug die SPD-Fraktion in einem Antrag erfolglos vor, den Stichtag auf den 1.1.2015 festzulegen. Dies sei ein guter Kompromiss, um einerseits die nötige Planungssicherheit zu schaf­fen, aber auch dem Anspruch der Menschen auf weniger Lärm gerecht zu werden. Auch Bündnis 90/Die Grünen forderten in einem Antrag ohne Erfolg die „schnellstmög­liche Abschaffung“ des Schienenbonus. Die Linksfraktion kritisierte, dass die Menschen erst in 10 bis 15 Jahren etwas davon haben würden.

Die Koalition betonte, dass die Abschaffung des Schienenbonus nur ein Teil des Pro­grammes der Regierung sei, um den Schienenlärm zu verringern. Darüber hinaus gebe noch umfassende Lärmschutzprogramme. Die Koalition wies weiter darauf hin, dass das Problem des Schienenlärms auch in die EU eingebracht werden müsse. Die besten Programme nutzten nichts, wenn trotzdem laute ausländische Güterzüge über deut­sche Strecken fahren könnten.

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