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Weiterhin gültig: Bundesverkehrswegeplan 2030 vom August 2016


  

(9.4.2018) Das zentrale Planungsinstrument der Bundesregierung für die Weiterentwicklung der Verkehrsinfrastruktur ist immer noch der im August 2016 beschlossene Bundesverkehrswegeplan (BVWP) 2030 - das schreibt die Regierung in ihrer Antwort (Bundestags-Drucksache 19/1476) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion, die den „Verfall der Verkehrsinfrastruktur in Deutschland und dessen Folgen“ thematisiert hat. In der Antwort heißt es weiter, der BVWP habe ein Volumen von 270 Milliarden Euro - siehe auch Beitrag „Bundesverkehrswegeplan 2030 plant mit 264,5 Mrd. Euro“ vom (21.3.2016.) Der Bundesverkehrswegeplan enthält rund 1.000 Projekte; davon entfallen ...

  • 49,3% (49,4%) auf Bundesfernstraßen,
  • 41,6% (41,3%) auf Schienenwege  und
  • 9,1% (9,3%) auf Bundeswasserstraßen.

Im besonderen Fokus des BVWP 2030 steht der Erhalt des Bestandsnetzes: 141,6 Mrd. Euro und damit 69% sollen in Erhalt und Ersatz fließen - schreibt die Regierung. Die geplanten Investitionen in Aus- und Neubau konzentrierten sich verkehrsträgerübergreifend darauf, Engpässe aufzulösen und den Verkehrsfluss zu optimieren. So würden auf den Autobahnen Engpässe auf einer Streckenlänge von etwa 2.000 km beseitigt. Zur Sicherung der Qualität der Bundesverkehrswege habe die Bundesregierung die Verkehrsinvestitionen für 2018 auf 14,2 Mrd. Euro angehoben und will dies in den Folgejahren „auf hohem Niveau fortführen“.

Keine Angaben kann die Bundesregierung nach eigener Aussage zu Fragen nach der „jährlichen Staukilometerzahl“ und der „durchschnittlichen Baustellendauer seit 2005“ machen. „Statistische Angaben hierüber liegen nicht vor“, heißt es in der Antwort.

siehe auch für zusätzliche Informationen:

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