Infrastruktur-Zukunftsgesetz: Zustimmung und Kritik aus der Bauwirtschaft und Energiebranche
(29.06.2026) Der Deutsche Bundestag hat am 26. Juni 2026 das Infrastruktur-Zukunftsgesetz (InfZuG) verabschiedet. Ziel des Gesetzespaketes ist es, Planungs-, Genehmigungs- und Bauverfahren für zentrale Infrastrukturprojekte zu beschleunigen. Erfasst werden unter anderem Vorhaben im Bereich Straßen, Schienen, Wasserstraßen, Energieinfrastruktur sowie Hochwasser- und Küstenschutz. Parallel verständigte sich die Bundesregierung auf ein ergänzendes Naturinfrastruktur-Gesetz, das Anfang Juli im Kabinett beschlossen werden soll.
Bundesumweltminister Carsten Schneider bezeichnete das geplante Gesetz zur natürlichen Infrastruktur als wichtige Ergänzung zum Ausbau technischer Infrastruktur. Ziel sei es, Eingriffe in die Natur schneller und zielgerichteter auszugleichen sowie Naturschutzprojekte selbst zu beschleunigen. „Denn auch die Natur ist eine entscheidende Infrastruktur für Wirtschaft und Gesellschaft in Deutschland. Wir müssen zum Beispiel heute mit aktivem Naturschutz dafür sorgen, dass auch morgen noch genug Wasser für Haushalte und Betriebe zur Verfügung steht.”
Statements
Verbände aus Bau-, Energie- und Ingenieurwesen begrüßen die Reform überwiegend, sehen aber weiteren Handlungsbedarf.
BDEW: Wichtiger Schritt für den Ausbau der Stromnetze
Der Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft begrüßt insbesondere die Ausweitung des Infrastruktur-Zukunftsgesetzes (InfZuG) auf Energievorhaben. Nach Einschätzung des Verbandes schafft das neue Gesetz wichtige Voraussetzungen, um den Ausbau und die Modernisierung der Stromnetze schneller umzusetzen. BDEW-Hauptgeschäftsführerin Kerstin Andreae: „Der Ausbau der Stromnetze und Umspannwerke muss deutlich beschleunigt werden, damit die neuen Verbraucher und Erzeuger angeschlossen und ins Gesamtsystem integriert werden können.”
Positiv bewertet der Verband insbesondere die Gleichstellung von Ersatzzahlungen und Realkompensation im Naturschutzrecht sowie die neue Stichtagsregelung bei Planfeststellungsverfahren. Gleichzeitig fordert der BDEW weitere Vereinfachungen, etwa bei Umweltprüfungen für Ersatzneubauten und Erweiterungen bestehender Stromnetze.
Bundesingenieurkammer: Verfahren müssen mit dem Investitionsbedarf Schritt halten
Die Bundesingenieurkammer (BIngK) bewertet das InfZuG als wichtigen Schritt zum Abbau des Investitionsstaus bei Straßen, Brücken, Schienen und Wasserstraßen. Hervorgehoben werden die geplante Beschleunigung von Planungs- und Genehmigungsverfahren sowie die stärkere Digitalisierung. Dr.-Ing. Heinrich Bökamp, Präsident der Bundesingenieurkammer: „Die Ingenieurinnen und Ingenieure in Deutschland sind bereit, die Modernisierung unserer Infrastruktur voranzutreiben. Was bislang oft fehlte, waren Verfahren, die mit dem Investitionsbedarf Schritt halten können.” Zugleich fordert die Bundesingenieurkammer, bürokratische Hemmnisse weiter abzubauen und vorhandene Entscheidungsspielräume konsequenter zu nutzen.
Baugewerbe verweist auf marode Brücken und gesperrte Verkehrswege
Ebenso sieht der Zentralverband Deutsches Baugewerbe (ZDB) sieht in dem Gesetz einen wichtigen Beitrag zur schnelleren Modernisierung der Verkehrsinfrastruktur. Hauptgeschäftsführer Felix Pakleppa verweist dabei auf aktuelle Schadensfälle wie den Einsturz der Carolabrücke in Dresden sowie die Sperrung der Nordbrücke der A565 in Bonn. „Deutschland hat zuletzt mehrfach erlebt, was passiert, wenn marode Bauwerke zu spät saniert werden. Genau hier setzt das Gesetz an.”
Positiv bewertet der Verband unter anderem das gesetzlich verankerte überragende öffentliche Interesse an prioritären Verkehrsprojekten sowie die künftig stärkere Zuständigkeit der Straßenbaubehörden bei Bundesfernstraßen. Dadurch sollen zusätzliche Genehmigungen entfallen und Verfahren verkürzt werden. Der ZDB fordert nun die Zustimmung des Bundesrates, damit die Regelungen schnell in Kraft treten können.
Bauindustrie begrüßt Beschleunigung – sieht aber weiteren Anpassungsbedarf
Der Hauptverband der Deutschen Bauindustrie bewertet das InfZuG grundsätzlich positiv. Nach Einschätzung des Verbandes schafft es eine wichtige Grundlage für schnellere Planungs- und Genehmigungsverfahren sowie eine stärkere Digitalisierung. Hauptgeschäftsführer Tim-Oliver Müller hebt insbesondere die Einführung von Ersatzgeldzahlungen als Alternative zu klassischen Ausgleichsmaßnahmen hervor. Dadurch könnten Konflikte um Ausgleichsflächen reduziert und Infrastrukturprojekte beschleunigt werden.
Kritisch sieht der Verband jedoch das angekündigte Naturinfrastruktur-Gesetz des Bundesumweltministeriums. Insbesondere mögliche Preisaufschläge auf Ersatzgeldzahlungen könnten nach Ansicht der Bauindustrie neue Hemmnisse schaffen und die angestrebte Beschleunigung wieder einschränken. Tim-Oliver Müller fasst die Position des Verbandes zusammen: „Das Infrastruktur-Zukunftsgesetz ist richtig. Aber Beschleunigung darf kein Versprechen mit Fußnote werden.”
siehe auch für zusätzliche Informationen:
- Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN)
- Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft e.V. (BDEW)
- Bundesingenieurkammer (BIngK)
- Hauptverband der Deutschen Bauindustrie e.V. (HDB)
- Zentralverband Deutsches Baugewerbe (ZDB)
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siehe zudem:


