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Checkliste für die Solarwärme-Förderung

(14.7.2006, Update 16.8.2006) Solarwärmeanlagen werden bei Hauseigentümern immer beliebter. Sie liefern durchschnittlich bis zu 60 Prozent der benötigten Energie für die Brauchwassererwärmung und können auch zur Raumheizung beitragen. Das spart Energiekosten und schont die Umwelt. Zudem winken allen Solarwärmenutzern attraktive Zuschüsse aus einem staatlichen Förderprogramm. Wird mit der Sonne nur das Brauchwasser erwärmt, gab es 54,60 Euro pro angefangenen Quadratmeter Solarkollektorfläche. Für eine Anlage mit zusätzlicher Raumheizungsunterstützung 70,20 Euro (Stand 7/2006). Allein Anfang bis Mitte 2006 haben sich schon mehr als 100.000 Hausbesitzer für die Sonnenwärme entschieden und die Förderung beantragt. Über alle Schritte von der Antragstellung bis zur Auszahlung des Zuschusses informiert die Initiative Solarwärme Plus.

siehe unbedingt: 2006 gibt es vom BAFA keine Solar- und Pellet-Förderung mehr!

Der erste Schritt sollte zum Fachhandwerker führen. Er ist für die Planung und Installation einer Solarwärmeanlage der richtige Ansprechpartner. Adressen von qualifizierten Betrieben gibt es bei der Initiative Solarwärme Plus im Internet unter www.solarwaerme-plus.info oder bei der Hotline 0180 2000870 (6 Cent pro Gespräch). Sobald die Anlage geplant ist, besorgen sich Solar-Interessenten den Antrag. Zu diesem Zeitpunkt sollte noch kein Vertrag mit dem Handwerksbetrieb abgeschlossen werden. Den Antrag gibt es beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) zum Download. Auf Basis der Planung des Handwerkers kann der Antrag nun ausgefüllt werden. Bei Unklarheiten hilft der Fachbetrieb.

So geht es weiter: Der ausgefüllte Antrag geht nun per Post an das BAFA. Das Bundesamt bietet auch einen Online-Antrag an, den man direkt im Internet ausfüllt und übermittelt. Auch der Online-Antrag muss jedoch zusätzlich ausgedruckt, persönlich unterzeichnet und per Post an das BAFA gesendet werden. Ist der Antrag beim BAFA gestellt, kann der Hausbesitzer den Handwerker mit der Installation beauftragen.

  • Vorsicht: Wer schon vor der Antragstellung den Handwerker beauftragt, verstößt gegen die Förderbestimmungen!
  • Auf den Zuwendungsbescheid vom BAFA muss man jedoch nicht warten. Dieser kommt in der Regel einige Zeit nach der Antragstellung per Post, zusammen mit einem Formular für den Verwendungsnachweis. Wichtig: Wird der Installationsauftrag erteilt, bevor man den Zuwendungsbescheid bekommen hat, geschieht dies theoretisch auf eigenes finanzielles Risiko. Denn wie die Initiative Solarwärme Plus betont, besteht kein Rechtsanspruch auf Förderung oder eine bestimmte Förderhöhe.

Nach Abschluss der Installation bestätigt der Handwerker schriftlich die Betriebsbereitschaft der Anlage. Diese Bestätigung, die Rechnung und der ausgefüllte Verwendungsnachweis werden nun an das BAFA geschickt. Nach positiver Prüfung dieser Unterlagen zahlt das BAFA den bewilligten Zuschuss aus. Dies erfolgt automatisch ohne Bescheid.

siehe auch:

  • Initiative Solarwärme Plus
    Neutralitäts-Check: Ziel der Initiative ist es, die Nutzung und den Absatz von solarthermischen Anlagen in Deutschland zu erhöhen. Die Initiative Solarwärme Plus ist ein Projekt der Deutschen Energie-Agentur GmbH (dena) und wird unterstützt von dem Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMU), dem Bundesindustrieverband Deutschland Haus-, Energie- und Umwelttechnik e.V. (BDH), dem Zentralverband Sanitär Heizung Klima/Gebäude und Energietechnik Deutschland (ZVSHK/GED) und eben der Ruhrgas AG sowie dem Verbundnetz Gas AG (VNG).
  • Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA)
  • Fördermittel von Energieversorgern und der öffentlichen Hand
  • Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.

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