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Tarifrente Bau: Umstellung auf kapitalgedecktes Rentensystem

SOKA-Bau Urlaubsvergütung
  

(10.1.2016) Seit dem 1. Januar 2016 gilt die neue Tarifrente Bau. Grundlage dafür ist der „Tarifvertrag über eine zusätzli­che Altersversorgung im Baugewerbe“. Die bisher nur im Ta­rifgebiet West geltende größtenteils umlagefinanzierte Ren­tenbeihilfe wurde auf ein kapitalgedecktes System umgestellt. Zur Erinnerung:

  • Beim bisherigen System finanzieren die aktuell Beschäftigten die Empfänger einer Rentenbeihilfe - ähnlich wie bei der gesetzlichen Rente.
  • Bei der kapitalgedeckten Tarifrente Bau kommen die Beiträge den Beschäftigten zugute, die sie eingezahlt haben. Mit jedem einzelnen Beitrag entsteht so ein individueller Baustein für den späteren Rentenanspruch und die Summe der ein­zelnen Bausteine zum Rentenbeginn ergibt die Rentenhöhe. Dadurch sollen der demografische Wandel und die Beschäftigungszahlen im Baugewerbe keinen Einfluss auf die Entwicklung der Tarifrente haben.

Die Tarifrente Bau gilt für alle, die ab 2016 neu in der Bauwirtschaft eingestellt wer­den - auch für alle neue Beschäftigten im Tarifgebiet Ost. Darüber hinaus gilt sie für Arbeitnehmer, die bereits vor 2016 in Baubetrieben der alten Bundesländer beschäf­tigt waren und am 31.12.2015 jünger als 50 Jahre waren. Schließlich profitieren auch alle Auszubildenden von der neuen Tarifrente. Die Beschäftigten in den alten Bundes­ländern, die zum 31.12.2015 bereits über 50 waren, bleiben dagegen im System der „alten“ Rentenbeihilfe.

Die Beiträge werden wie bisher von den gewerblichen Arbeitnehmern als Prozentsatz der Bruttolohnsumme und von den Angestellten in einem Festbeitrag gezahlt. Auch für die Azubis gibt es einen festen Beitrag. Dieser ist vom Arbeitgeber aber nicht ge­sondert zu entrichten, da er bereits über den Beitrag zur Berufsbildung abgegolten ist. Der für die Ost-Arbeitgeber geltende Beitrag ist in den nächsten Jahren noch deutlich geringer als im Westen, wird aber schrittweise an den Beitrag im Tarifgebiet West an­gepasst.

Mit der Einführung der Tarifrente Bau wird die Finanzierung einer überbetrieblichen Al­tersversorgung für Beschäftigte in der Bauwirtschaft zukunftssicher gemacht. Darüber hinaus trägt die Tarifrente wesentlich dazu bei, die Attraktivität der Branche zu erhö­hen; zudem stellt sie einen wichtigen Baustein zur Fachkräftebindung und zur Nach­wuchsgewinnung dar.

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