Baulinks -> Redaktion  || < älter 2019/1619 jünger > >>|  

Sonderfall(e) Holzbalkendecke im Bestandsumbau

(4.12.2019) Es sind durchweg die gleichen Schwierigkeiten beim Sanieren eines älteren Gebäudes mit Holzbalkendecken: Eigentlich soll „nur“ ein Abwasserstrang oder das Badezimmer erneuert werden. Doch was bei der Sanierung eines Gebäudes mit Massivdecken relativ einfach umzusetzen ist, kann bei einer Holzbalkendecke unter Umständen vergleichsweise aufwändig oder sogar fast unmöglich sein.

Bestehende Holzbalkendecken können im Allgemeinen mit einer Feuerwiderstandsfähigkeit von 30 Minuten (feuerhemmend) beurteilt werden. Unter Berücksichtigung von Einschüben, vorhandenen Putzen und breiten Holzbalken sind im Einzelfall auch Einstufungen in der Feuerwiderstandsklasse F 60 (hochfeuerhemmend) möglich.

Holzbalkendecke mit Putz und Einschub
Abbildung © Brandschutzatlas, Josef Mayr/Lutz Battran 

Brandschutzexperte Prof. Dr.-Ing. Gerd Geburtig gibt dabei zu bedenken, dass hochfeuerhemmende Decken wegen der als technische Baubestimmung geltenden Muster-Richtlinie über brandschutztechnische Anforderungen an hoch feuerhemmende Bauteile in Holzbauweise (M-HFHHolzR) der DIN EN 13501-2 entsprechen müssen - was im (historischen) Bestand formal eigentlich nicht möglich ist (denn das Bauteil müsste normgeprüft sein). Gegebenenfalls ist die Klassifikation F 60-B vorhanden. Häufig liegt eine Klassifikation F 30-B vor, da die Ausbildung von oben, formal nur ganz selten F 60 ist. Damit sind Decken in historischen Bestand grundsätzlich nicht als hochfeuerhemmend nach DIN EN 13501-2 anzusehen, da dies F 90-B entsprechen würde.

In der Regel werden Installationen für gebäudetechnische Installationen auch durch brandabschnittsbildende Bauteile geführt. Damit sich Brände nicht über das angrenzende Stockwerk ausbreiten können, empfiehlt es sich, während der Planungen die Durchdringungen bezüglich der Abschottungen festzulegen. Nachträgliche Umplanungen und Änderungen sind schwierig realisierbar und vor allem kostentreibend.

Vorgaben der Bauordnung

Laut §40f Musterbauordnung (MBO), Fassung November 2002, zuletzt geändert durch Beschluss der Bauministerkonferenz vom 13.05.2016 „… dürfen Leitungen durch raumabschließende Bauteile, für die eine Feuerwiderstandfähigkeit vorgeschrieben ist, nur hindurchgeführt werden, wenn eine Brandausbreitung ausreichend lang nicht zu befürchten ist oder Vorkehrungen hiergegen getroffen sind ...“

Vorgaben der Muster-Richtlinien

Grundsätzlich hat der Unternehmer die allgemein anerkannten Regeln der Technik zu beachten. Das bedeutet: In die Durchführungen müssen - jeweils abhängig von der Gebäudeklasse - Abschottungen eingebaut werden.

Muster-Leitungsanlagen-Richtlinie (MLAR): Hier finden sich Angaben über Durchführungen bei feuerhemmenden, hochfeuerhemmenden und feuerbeständigen Bauteilen. Zum Beispiel Punkt 4.1.2: „Die Leitungen müssen durch Abschottungen geführt werden, die mindestens die gleiche Feuerwiderstandsfähigkeit aufweisen wie die raumabschließenden Bauteile ...“

Muster-Richtlinie über brandschutztechnische Anforderungen an hochfeuerhemmende Bauteile in Holzbauweise (M-HFHHolzR) mit den Ausführungshinweisen:

  • Werden an den Verschluss der Öffnungen, abhängig von der Gebäudeklasse, brandschutztechnische Anforderungen zum Beispiel an Rohr- oder Kabelabschottungen gestellt, muss ein entsprechender bauaufsichtlicher Verwendbarkeits- bzw. Anwendbarkeitsnachweis vorliegen. (M-HFHHolzR, 3.5 Öffnungen für Türen, Fenster und sonstige Einbauten)
  • Installationen (Leitungs- und Lüftungsanlagen) dürfen nicht in hochfeuerhemmenden Bauteilen geführt werden. Sie sind vor Wänden bzw. unterhalb von Decken oder in Schächten und Kanälen zu führen. Für Öffnungen in hochfeuerhemmenden Wänden und Decken zur Durchführung von Schächten, Kanälen und von Installationen gilt Abschnitt 3.5 entsprechend. (M-HFHHolzR, 4.1 Allgemeines)

Abstandsregeln des Deutschen Institutes für Bautechnik (DIBt)

Außerden sind die Abstandsregeln des DIBt zu beachten. In den allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassungen (abZ) finden sich zum Beispiel etwa folgende Hinweise:

Abbildung © Walraven, abZ Z-19.17-1737 BIS Pacifyre® MKII 

Es liegt auf der Hand, dass die Anforderungen schon vor der Ausführung einen hohen Planungsbedarf mit sich bringen, um die Herausforderung zu meistern. Der Anwender ist quasi gezwungen, eine „geprüfte Situation“ (Betondecke) herzustellen. Zudem sollte bei größeren Durchbrüchen ein Statiker hinzugezogen werden.

Zusammengefasst - der Weg zur richtigen Abschottung in Holzdecken:

  1. Prüfen, welche Feuerwiderstandsfähigkeit gefordert ist.
  2. Deckenaufbau untersuchen.
  3. Kontrollieren, ob die Durchführung statisch unbedenklich ist.
  4. Passendes Abschottungsprodukt auswählen.
  5. Einbau nach Vorgaben des Verwendbarkeitsnachweisinhabers.
  6. Nicht wesentliche Abweichung bestätigen, Hersteller des Bauprodukts/der Bauart hinzuziehen.

Standard ...

Folgende Arbeitsabläufe müssten bzw. müssen in der „herkömmlichen“ Ausführung (mit Mörtelverguss) vollzogen werden:

  • Entfernen der Dielen inklusive inliegendem Sand, Schlacke bzw. Füllmaterialien
  • Anbringen der Schalung (ggf. doppelt mit Fugenversatz)
  • Wenn statisch erforderlich: Wechsel einziehen
  • Anbringen einer umlaufenden Halteleiste
  • Installation(en) durchführen
  • Mörtel bzw. Beton einbringen
  • Abschottungsprodukt anbringen
  • Gegebenenfalls Sand, Schlacke bzw. Füllmaterialien wieder einfüllen
  • Eventuell neu verputzen

... und Alternativen

  • Brandschutzschaum als Vergussmasse
  • Weichschott (Mineralwollplatten)
  • Deckenstanzer System SWS
  • Erleichterungen für einzelne Leitungen MLAR Abschnitt 4.3

1. Brandschutzschaum als Vergussmasse

Abbildung © Walraven, Gutachterliche Stellungnahme Nr.128-PG-2011 

Brandschutzschaum als „Vergussmasse“ belastet die Deckenkonstruktion auf Grund des geringen Gewichts erheblich weniger als ein Verguss mit Mörtel oder Beton. Ebenfalls ermöglicht es relativ geringe Randabstände. Eventuelle Nachbelegungen lassen sich durch eine weiche Brandschutzschaummasse einfach realisieren. Kombischotts sind möglich.

2. Weichschott (Mineralwollplatten)

Abbildung © Walraven 

Wie beim Schott mit Brandschutzschaum ergibt sich auch bei Mineralwollplatten eine geringe Belastung des Tragwerks. Vorarbeiten bezüglich der Auslaibung sind zu leisten. Die Nachbelegung gestaltet sich mittels Kernlochbohrer einfach. Kombischotts sind möglich.

3. Deckenstanzer System SWS

Quelle © sws-radebeul.de 

In diesem Fall kann der Anwender auf die kompletten Vorarbeiten bezüglich Ausschnitt, Auslaibung, etc. verzichten. Mittels Kernlochbohrgerät und Adapter wird eine Edelstahlhülse in die Decke gebohrt. Nach dem Durchbruch der Decke verbleibt die Hülse als „Leerrohr“ im Bauteil. Eine gutachterliche Stellungnahme liegt vor. Eine Nachbelegung bei Verguss mit Brandschutzmörtel ist allerdings schwierig.

4. Erleichterungen für einzelne Leitungen gemäß MLAR Abschnitt 4.3

Abbildung © Walraven, Gutachterliche Stellungnahme Nr. 128-PG-2011 

Vorgaben in diesem Fall:

  • nicht brennbare Rohre ≤ 160 mm
  • brennbare Rohre ≤ 32 mm
  • einzelne elektrische Kabel ohne Durchmesserbegrenzung

In diesem Beispiel dienen ein Wickelfalzrohr oder eine Blechhülse (Durchmesser ≥ 160 mm; Blechstärke ≤ 1,0 mm) als „Hüllrohr“. Der Restringverschluss wird mit Mineralwolle (A1, Schmelzpunkt ≥ 1000 Grad Celsius) realisiert. Zusätzlich wird die Mineralwolle mit einer Brandschutz-Fugenfüllmasse (Tangit FP 440) gegen das Herausfallen gesichert.

Mit den dargestellten Lösungsvorschlägen wird eine ausreichende Sicherheit hinsichtlich der §§ 40/41 MBO geboten, da das Schutzziel erreicht wird. Sie müssen im Regelfall aber dennoch begründet werden, da entweder eine nicht wesentliche Abweichung vom Verwendbarkeitsnachweis oder von den technischen Baubestimmungen vorliegt.

Fazit

Abschottungen von Rohr- und Kabeldurchdringungen in Holzbalkendecken sind meist ein kniffeliges Problem. Sie stellen an die Betroffenen erhöhte Ansprüche und müssen sorgfältig geplant werden. Dabei sollte im Vorfeld eine Abstimmung mit den vor Ort verantwortlichen (Fach-)Bauleitern oder Brandschutz-Sachverständigen geschehen. Zudem ist eine entsprechende Dokumentation unabdingbar. Sind all diese Maßnahmen berücksichtigt, ist sichergestellt, dass sich aus dem „Sonderfall Holzbalkendecke“ keine Sonderfalle entwickelt.

Weitere Informationen zu Abschottungen von Rohr- und Kabeldurchdringungen in Holzbalkendecken können per E-Mail an Walraven angefordert werden.

siehe auch für zusätzliche Informationen:

Impressum | Datenschutz © 1997-2024 BauSites GmbH