Neues abP für Garagenwand F30-B mit nicht brennbarer Außenwandbekleidung von James Hardie
(16.2.2023) James Hardie Europe hat bereits 2022 ein neues bauaufsichtliches Prüfzeugnis der MFPA Leipzig (Prüfzeugnisnummer: P-SAC02/III-1050) für die Anforderung F30-B mit nichtbrennbarer Außenwandbekleidung aus Hardie VL Plank-Fassadenplatten veröffentlicht. Damit können die Anforderungen für Garagenkonstruktionen als Grenzbebauung wirtschaftlich erfüllt werden.
Um eine optimale Grundstücksausnutzung zu ermöglichen, werden Garagen gerne an der Grenze zum Nachbargrundstück angeordnet. Das bedeutet, dass dabei bauordnungsrechtliche Grenzabstände unterschritten werden und die Konstruktionen bestimmte Anforderungen erfüllen müssen. So müssen Gebäude an der Grundstücksgrenze immer mit einer Brandwand F90 ausgestattet sein. Alternativ kann bei Gebäuden der Gebäudeklasse 1-3 anstelle der Brandwand im Holzbau auch eine Gebäudeabschlusswand F90-Baußen/F30-Binnen geplant werden.
Für Kleingaragen sind die Vorschriften noch einmal anders: Gemäß M-GarStVO (Muster-Garagen- und Stellplatzverordnung) nach §2 (2) i.V.m. §11 (3) gilt für geschlossene Kleingaragen, die an der Grundstücksgrenze gebaut werden, dass diese anstelle von Gebäudeabschlusswänden feuerhemmend (F30-B) ausgeführt werden können oder alternativ aus nichtbrennbaren Baustoffen bestehen müssen. Dabei sind jedoch nur nichtbrennbare Außenwandbekleidungen zulässig. So wird im §30 (7) der MBO (Musterbauordnung) definiert, dass Außenbekleidungen von Gebäudeabschlusswänden nichtbrennbar sein müssen. Dieses gilt auch für Wandkonstruktionen, die anstelle von Brandwänden bzw. Gebäudeabschlusswänden zulässig sind - wie z.B. Garagenwände in der Funktion als Grenzbebauung(s.a. §30 (10) MBO). Eine Außenwandbekleidung aus Holz ist demnach nicht zulässig.
Hausbesitzer müssen trotzdem nicht auf die gewünschte Holzoptik verzichten, wenn sie planen, ihre Garage an der Grenze zum Nachbargrundstück zu bauen: James Hardie hat für die Anforderung F30-B mit nichtbrennbarer Außenwandbekleidung eine wirtschaftliche Lösung einer tragenden Wandkonstruktion mit Hardie VL Plank Fassadenplatten entwickelt, die mit einer Holzstruktur punkten. Die 1HA17-790 Hardie VL Plank-Garagenwand besteht aus ...
- einer raumseitig angeordneten, 15 mm dicken fermacell-Gipsfaser-Platte,
- einer Holzunterkonstruktion (60 x 100 mm, Achsmaß 625 mm) und
- Hardie VL Plank Fassadenplatten aus Faserzement.
Diese können dank Nut-Federsystem ohne zusätzliches Befestigungssystem deutlich schneller montiert werden als vergleichbare Systeme. Hardie VL Plank Fassadenplatten sind zudem witterungsbeständig, und verfügen über ein lichtbeständiges Farbfinish.
Weitere Informationen zur 1HA17-790 Hardie VL Plank-Garagenwand können per E-Mail an James Hardie Europe angefordert werden.
siehe auch für zusätzliche Informationen:
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- James Hardies Detailkatalog zur seriellen Sanierung (26.6.2024)
- Neue technische Freigaben für Außenputz auf Fermacell Powerpanel HD (21.5.2024)
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- Hardie VL Plank-Fassadenplatten mit Nut- und Feder-System für die effiziente Montage (22.4.2022)
siehe zudem:
- Trockenbau im Innenausbau-Magazin, Garagen im Rohbau-Magazin sowie Trockenbau im Innenausbau-Magazin bei BAULINKS.de
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