Leistungsnachweise für Fenster- und Fassadenhersteller gemäß VOB/A
(1.9.2006) Der Verband der Fenster- und Fassadenhersteller hat die freiwilligen Leistungsnachweise seiner Mitglieder aktualisiert und unter window.de veröffentlicht. Dort können diese ab sofort eingesehen und herunter geladen werden. Die Leistungsnachweise der Fenster- und Fassadenhersteller sind für alle Rahmenmaterialien verfügbar. Sie dienen den Auftraggebern zur Beurteilung der Qualifikation der Bieter und verstehen sich damit als eine wichtige Grundlage zur Wertung von Leistungsfähigkeit, Fachkunde und Zuverlässigkeit der Bieter.
Der §8 VOB/A regelt grundsätzlich die Anforderungen, die an Teilnehmer am Wettbewerb zu stellen sind. Die VOB gilt für viele Gewerke. Deshalb ist es notwendig, auf die Besonderheiten der Fensterbranche einzugehen, denn es gelten andere Gesichtspunkte als z.B. im Rohbaubereich oder im Tiefbau.
Jeder Auftraggeber benötigt als Entscheidungsgrundlage vergleichbare Angebote, um auf das wirtschaftlichste Angebot den Zuschlag zu erteilen. In der Regel wird - weil andere Informationen fehlen - davon ausgegangen, dass die Leistungsfähigkeit aller Bieter gleich ist, alle Angebote den Forderungen der Ausschreibung entsprechen und somit allein der Preis ausschlaggebend ist. Die Praxis lehrt jedoch: In allen Bereichen gibt es Unterschiede, die bewertet werden müssen. Aber wie? Falsche Angaben der Bieter, politischer Druck, regionale Gesichtspunkte und rein fiskalische Betrachtungen der Angebote erschweren die Wertung.
Eine Vergabe im Sinne der VOB ist unter diesen Bedingungen oft nicht möglich. Aus diesem Grund werden zwar die formalen Voraussetzungen der VOB scheinbar erfüllt, aber der Wertungsspielraum kann nicht voll ausgeschöpft werden. Auch für die leistungsfähigen Hersteller von Fenstern ist die Praxis oft ein Ärgernis. Seriöse Angebote mit qualifizierter Ausarbeitung werden oft mit überschläglich gerechneten Angeboten verglichen. Leistungsfähigkeit, Fachkunde und Zuverlässigkeit werden bei der Wertung nicht ausreichend berücksichtigt. Schwierigkeiten treten in der Regel erst bei der Abwicklung auf. Konstruktion, Qualität und Ausführung entsprechen nicht den Forderungen der Ausschreibung. Bauherren und qualifizierte Bieter haben den Nachteil.
Der Leistungsnachweis für Fensterhersteller ist notwendig, um die Qualifikation der Bieter beurteilen zu können. Deshalb haben die Fachabteilungen des Verbandes es übernommen, die Angaben der Anbieter zusammen zu stellen. In den Leistungsnachweisen sind alle Anbieter enthalten, die sich einer freiwilligen Prüfung unterzogen haben. Um die Vergleichbarkeit mit anderen Bietern zu erreichen, sollte ein solcher Leistungsnachweis ein fester Bestandteil der Ausschreibung sein.
siehe auch:
- Leistungsnachweise der Hersteller von Fenstern und Fassaden gemäß VOB/A, § 8, Ziffer 3, Absatz 1
- Verband der Fenster- und Fassadenhersteller e.V.
- "Kleiner Montagehelfer" für die Baustellenmontage von Fenstern und Außentüren (6.12.2007)
- >Beschränkter Rechtsschutz im Vergaberecht ist verfassungsgemäß ... aber unbefriedigend (18.3.2007)
- "Sich selbst aufblasende" Fensterdichtung für alle drei Abdichtungsebenen vorgestellt (25.1.2007)
- Ein Ausfallgrund weniger: Fenster und Fassaden abdichten ab -5°C (14.12.2006)
- Merkblatt zur VOB 2006 (11.12.2006)
- weitere Details...
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siehe zudem:
- Literatur / Bücher zu den Themen Fenster, Fassade bei Amazon
- Fenster, Fenstertechnik / Fensterbeschläge, Fassaden-Systeme und Fensterglas bei Baulinks