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Fortsetzung des Marktanreizprogramms - nicht ohne Einschnitte

(8.7.2010; aktualisiert am 12.7.2010) Der Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages hat in seiner Sitzung am 7. Juli 2010 die Aufhebung der Haushaltssperre beim Marktanreizprogramm für erneuerbare Energien (MAP) beschlossen. Zur Erinnerung: Das Programm war im März 2010 wegen "unsicherer Einnahmeerwartungen" zunächst mit einer qualifizierten Haushaltssperre in Höhe von 115 Mio. Euro belegt worden.

Wie geht es nun mit dem MAP weiter?

Seit dem 3. Mai 2010 konnten in dem Teil des MAP, der durch das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) durchgeführt wird, keine Anträge mehr gestellt werden. Dieser Programmstopp wurde nun aufgehoben, und ab dem 12. Juli 2010 soll/wird das BAFA wieder Antragsformulare zur Verfügung stellen und Anträge entgegen nehmen. Achtung: Nur neue Antragsformulare verwenden!

Was gilt (wieder) und was nicht?

Die vor dem Programmstopp gestellten und bislang noch nicht bewilligten Anträge (Antragseingang bis einschließlich 3. Mai 2010 beim BAFA) werden jetzt abschließend bearbeitet. Die Förderung wird nach den bisherigen Förderkonditionen (Richtlinien zur Förderung von Maßnahmen zur Nutzung erneuerbarer Energien im Wärmemarkt vom 20. Februar 2009 mit den Änderungen vom 17. Februar 2010) gewährt. Die zügige Auszahlung dieser Anträge soll erste Priorität beim BAFA haben.

Nach dem Programmstopp gestellte Anträge, also im Zeitraum vom 4. Mai bis zum 11. Juli 2010 beim BAFA eingegangene Anträge. werden abgelehnt. Für nach den neuen Förderrichtlinien förderfähige Anlagen ist eine erneute Antragstellung möglich.

Nach Aufhebung des Programmstopps gelten neue Förderkonditionen

Die Förderung wird mit einer neuen Förderrichtlinie fortgesetzt. Die neuen Förderrichtlinien treten voraussichtlich am 12. Juli 2010 in Kraft. Neue Anträge können nur noch nach den neuen Förderrichtlinien gestellt werden. Nicht mehr alle der bislang förderfähigen Anlagentypen werden weiter gefördert. Im Interesse eines sparsamen und effizienten Einsatzes von öffentlichen Mitteln muss die Förderung auf die Technologien mit dem höchsten Förderbedarf konzentriert werden - so das Bundesumweltministerium. Für folgende Anlagen wird ab sofort keine Förderung mehr gewährt (Ausnahme: Der Förderantrag war rechtzeitig vor Programmstopp am 3. Mai 2010 beim BAFA eingegangen):

  • Anlagen, die in Neubauten errichtet werden,
  • Solarkollektoranlagen, die der ausschließlichen Warmwasserbereitung dienen,
  • luftgeführte Pelletöfen und Scheitholzvergaserkessel.
  • Zusätzlich werden einzelne Fördersätze und Boni gekürzt.

Für Wärmepumpen gelten ab sofort höhere Effizienzanforderungen. Sie werden nur noch dann gefördert, wenn sie die folgenden hohen Jahresarbeitszahlen erreichen:

  • Jahresarbeitszahl von mindestens 3,7 bei Luft-Wasser-Wärmepumpen,
  • Jahresarbeitszahl von mindestens 4,3 bei Wasser/Wasser-Wärmepumpen sowie Sole-Wasser-Wärmepumpen,
  • Jahresarbeitszahl von mindestens 1,3 bei gasbetriebenen Wärmepumpen.

Folgende Technologien verbleiben in der BAFA-Förderung:

  • Solarkollektoren:
    • Solarkollektoren zur kombinierten Warmwasseraufbereitung und Heizungsunterstüt-zung,
    • Solarkollektoren zur Kälteerzeugung,
    • Solarkollektoren zur Prozesswärmeerzeugung,
    • innovative Solarkollektoranlagen (Innovationsförderung für große Solarkollektoranlagen auf Mehrfamilienhäusern zur Trinkwassererwärmung oder/und Heizungsunterstützung).
        
  • Biomasseanlagen:
    • Pelletkessel,
    • Pelletöfen mit Wassertauscher (Speicher),
    • Holzhackschnitzelkessel.
        
  • Effiziente Wärmepumpen, sofern die o.a. Mindestjahresarbeitszahlen erreicht werden.

Neu errichtete Anlagen in Bestandsgebäuden werden übrigens auch dann gefördert, wenn sie zur Erfüllung einer Nutzungspflicht nach landesrechtlichen Regelungen (z.B. in Baden -Württemberg) errichtet wurden.

Update: Neue Förderrichtlinien ab dem 12. Juli 2010

Seit dem 12. Juli 2010 werden neue Anträge auf Förderung beim BAFA entgegengenommen. Die Förderung erfolgt nach den Richtlinien zur Förderung von Maßnahmen zur Nutzung erneuerbarer Energien im Wärmemarkt vom 9. Juli 2010 - siehe auch:

siehe auch für zusätzliche Informationen:

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