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Bundesbauministerin Hendricks ruft zum „Tag der Städtebauförderung“ am 9. Mai auf


  

(25.2.2015) Bundesbauministerin Barbara Hendricks hat Städ­te und Gemeinden zur Beteiligung am „Tag der Städtebauför­derung“ aufgerufen, der am 9. Mai 2015 erstmals stattfinden soll. Der Aktionstag ist eine gemeinsame Initiative von Bund, Ländern, Deutschem Städtetag sowie Deutschem Städte- und Gemeindebund. Städte und Gemeinden können ihre Teil­nahme noch bis zum 15. März 2015 anmelden. „Zum Tag der Städtebauförderung sind alle Bürgerinnen und Bürger aufge­rufen, sich an den Erneuerungsprozessen ihrer Stadt aktiv zu beteiligen“, sagte Hendricks.

Die teilnehmenden Kommunen sind frei in der Wahl des Veran­staltungsformats. Ob Stadtrundgang, Podiumsdiskussion oder Planungswerkstatt: Kleinere Veranstaltungen seien ebenso willkommen wie bereits geplante Veranstaltungen mit thematisch passendem Hintergrund, die auf den 9. Mai 2015 gelegt werden können – einzig ein Bezug zur Städtebauförderung sollte immer vorhanden sein. Nur so sei dieser Tag in jeder Stadt und Gemeinde auch authentisch, motiviere die Menschen und bilde die Vielfalt ab, die Städtebauförderung auszeichnet.

Anmeldung

Nach erfolgter Registrierung auf der Internetseite tag-der-staedtebaufoerderung.de bis zum 15. März haben die Kommunen bis zum 31. März Zeit, in einem kurzen Steck­brief alle wichtigen Informationen zu Veranstaltungen und Programmpunkten einzu­tragen. Die Kommunen nehmen damit an der Gesamtpräsentation des Tags der Städ­tebauförderung auf der Internetseite teil.

Bereits über 200 Städte und Gemeinden haben ihre Teilnahme zugesagt. Die vom Bund beauftragte Begleitagentur Schulten Stadt- und Raumentwicklung bietet den teilnehmenden Städten und Gemeinden umfassende Unterstützung in der Planung und Vorbe­reitung von Veranstaltungen.

Grundsätzlich sind die kommunalen Veranstaltungen im Rahmen der Städtebauförde­rung förderfähig. Städte und Gemeinden, die an einer Teilnahme am Tag der Städte­bauförderung interessiert sind, sollten deshalb auch mit den für die Städtebauförde­rung zuständigen Bewilligungsbehörden und -stellen ihres Bundeslandes Kontakt auf­nehmen, um sich über die Fördermöglichkeiten der geplanten Veranstaltungen in der eigenen Kommune und über Aktivitäten, die von Landesseite geplant sind, zu infor­mieren.

siehe auch für zusätzliche Informationen:

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