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Grünes EE-Wärmegesetz-Änderungsgesetz abgelehnt

(28.4.2016) Der Ausschuss für Wirtschaft und Energie hat einen von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Ge­setzes zur Förderung erneuerbarer Energien im Wärmebereich (Drucksache 18/6885) abgelehnt. Die Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD stimmten gegen den Entwurf, die Oppositionsfraktionen Die Linke und Bündnis 90/Die Grünen stimmten dafür. Im Gesetzentwurf ist/war vorgesehen, dass Eigentümer von Gebäuden beim Austausch oder dem nachträglichen Einbau einer Heizungsanlage mindestens 15 Prozent des jähr­lichen Wärmeenergiebedarfs durch erneuerbare Energien zu decken haben oder den Wärmeenergiebedarf um 15 Prozent reduzieren müssen. Vorgesehen sind/waren zudem Ersatzmaßnahmen wie beispielsweise die Nutzung von Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen oder der Anschluss an ein Wärmenetz. Verschiedene Maßnahmen soll(t)en miteinander kombiniert werden können. Der Entwurf greift/griff damit eine Regelung auf, die in Ba­den-Württemberg bereits besteht.

Festgefahrene Wärmewende

Nach Ansicht der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hat sich die Wärmewende festgefah­ren. 90% der Heizungsanlagen würden weiterhin mit Öl und Gas betrieben. „Hier muss dringend etwas passieren“, verlangte die Fraktion. Die CDU/CSU-Fraktion verwies auf  Erfahrungen in Baden-Württemberg, wo die Landesvorschrift dazu geführt habe, dass Investitionen vorgezogen worden seien. Die CDU/CSU-Fraktion setzt auf freiwillige Maßnahmen wie das Marktanreizprogramm und den Nationalen Aktionsplan für Energie­effizienz (NAPE). Auch die SPD-Fraktion wies auf die bestehenden Programme hin und kündigte außerdem einen Vorschlag der Koalition zum Wärmebereich an. Notwendig sei ein „Durchbruch“ in diesem Bereich. Die Fraktion Die Linke forderte eine Verdreifa­chung der Anstrengungen im Wärmesektor, um die Klimaziele zu erreichen. Erst 4,5 Millionen Haushalte würden ihren Wärmebedarf durch erneuerbare Energien decken. Das sei zu wenig.


Grafik aus dem Beitrag „Heizungsindustrie 2015: Brennwert gewinnt, Erneuerbare schwächeln“ vom 24.2.2016.

Erfahrungsberichte  zum Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz

Der Ausschuss nahm außerdem zwei Unterrichtungen der Bundesregierung zur Kennt­nis. So geht aus dem Ersten Erfahrungsbericht zum Erneuerbare-Energien-Wärmege­setz (Drucksache 17/11957) hervor, dass der Anteil erneuerbarer Energien am Wärme­sektor im Jahr 2011 bei etwa elf Prozent gelegen hatte. Bis 2013 sei dieser Wert auf 12,2% angestiegen, heißt es in dem von der Bundesregierung als Unterrichtung (18/6783) vorgelegten Zweiten Erfahrungsbericht zum Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (2. EEWärmeG-Erfahrungsbericht).

Ziele würden erreicht oder sogar übertroffen

Das Ziel der Regierung, den Anteil erneuerbarer Energien am Endenergieverbrauch für Wärme und Kälte bis zum Jahr 2020 auf 14 Prozent zu erhöhen, dürfte erreicht oder sogar übertroffen werden, wird prognostiziert. Der Anteil der erneuerbaren Energien am Endenergieverbrauch für Wärme könnte dann 16,3% betragen. Zur Wirtschaftlich­keit der mit erneuerbaren Energien betriebenen Wärmeanlagen heißt es, diese könnten Wärme bereits vielfach zu vergleichbaren Kosten bereitstellen wie Anlagen, die fossile Energieträger wie Öl oder Gas verwenden würden. Den typischerweise höheren Inves­titionskosten würden deutlich niedrigere Betriebskosten gegenüberstehen.

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