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Sonder-AfA für Mietwohnungen möglicherweise vor dem Aus

(27.4.2016) Der Finanzausschuss hat am Mittwoch (27.4.) die ursprünglich geplante Beschlussfassung über den von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur steuerlichen Förderung des Mietwohnungs­neubaus (Drucksache 18/7736, 18/8044) abgesetzt. Die Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD erklärten, es gebe noch Beratungsbedarf.

Zur Erinnerung: Mit dem Gesetz soll(te) der Mietwohnungsbau besonders in Gebie­ten mit angespannter Wohnungslage gefördert werden. Dazu soll(te) eine Sonderab­schreibungsmöglichkeit eingeführt werden. Die abschreibungsfähigen Herstellungskos­ten soll(t)en nicht mehr als 3.000 Euro/m² Wohnfläche betragen. So soll(te) die Her­stellung hochpreisigen Wohnraums vermieden werden. Außerdem soll(te) die Sonder­abschreibung nicht flächendeckend, sondern nur in Gebieten mit angespannten Woh­nungs­märkten gelten.

Von der SPD-Fraktion hieß es, nach der öffentlichen Anhörung gebe es Beratungsbe­darf bei den Anschaffungs- und Herstellungskosten und den Möglichkeiten der Nach­verdichtung in bereits bebauten Gebieten. Es fehle im Gesetzentwurf auch eine Be­grenzung der Mietpreise für die geförderten Objekte. Die CDU/CSU-Fraktion sprach von einer Komplexität des Themas. Es gehe nicht nur um die Frage der Nachverdich­tung. Die CDU/CSU-Fraktion bekräftigte das Ziel, den Wohnungsbau zu fördern. Es gebe einen großen Bedarf an Wohnungen, auch durch Zuwanderung, der gedeckt werden müsse. Dazu reiche es nicht, Dachgeschosse auszubauen.

Aufgrund einer Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen teilte die Bundesregie­rung mit, sie erwarte von der Neuregelung, dass bereits in diesem Jahr 90.600 Miet­wohnungsneubauten gefördert werden könnten. 2017 würden 104.100 Neubauten er­wartet und 2018 156.500. Insgesamt würden somit gut 350.000 Wohneinheiten ge­fördert. Die Linksfraktion kritisierte den Entwurf. Das Ziel, günstigen Wohnraum zu schaffen, könne nicht erreicht werden. Die Steuergelder seien nicht gut angelegt, wenn damit nur Neubauten mit teuren Wohnungen geschaffen werden würden.

ZDB: „Aus für steuerliche Förderung ist unverantwortlich“

„Mit dem voraussichtlichen Aus der steuerlichen Förderung des Wohnungsneubaus hat der Finanzausschuss den Menschen, die in den Ballungsgebieten eine Wohnung suchen, einen Bärendienst erwiesen. Sie werden weiter suchen müssen. Die kurzfris­tig eingebrachten Änderungsvorschläge zum lange vorliegenden Gesetzentwurf sind unverantwortlich und haben das Scheitern provoziert.“ Mit diesen Worten kommen­tierte der ZDB-Hauptgeschäftsführer Felix Pakleppa die Entscheidung des Finanzaus­schusses des Deutschen Bundestags.

Pakleppa weiter: „An einem Tag, an dem gleichzeitig die Förderung von Elektroautos beschlossen wurde, Menschen ein Dach über dem Kopf zu verwehren, ist unverständ­lich und zynisch. Das Hin und Her um die steuerliche Förderung schreckt private In­vestoren ab und führt zu Attentismus auf dem Wohnungsmarkt. Mit einer solchen Wohnungsbaupolitik werden wir die notwendigen 400.000 neuen Wohnungen jeden­falls nicht auf den Markt bekommen. Die Flüchtlinge werden sich auf längere Aufent­halte in Turnhallen und teuren Containern einrichten müssen.“

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