Sonder-AfA für Mietwohnungen möglicherweise vor dem Aus
(27.4.2016)
Der Finanzausschuss hat am Mittwoch (27.4.) die ursprünglich geplante
Beschlussfassung über den von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines
Gesetzes zur steuerlichen Förderung des Mietwohnungsneubaus (Drucksache
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Zur Erinnerung: Mit dem Gesetz soll(te) der Mietwohnungsbau besonders in Gebieten mit angespannter Wohnungslage gefördert werden. Dazu soll(te) eine Sonderabschreibungsmöglichkeit eingeführt werden. Die abschreibungsfähigen Herstellungskosten soll(t)en nicht mehr als 3.000 Euro/m² Wohnfläche betragen. So soll(te) die Herstellung hochpreisigen Wohnraums vermieden werden. Außerdem soll(te) die Sonderabschreibung nicht flächendeckend, sondern nur in Gebieten mit angespannten Wohnungsmärkten gelten.
Von der SPD-Fraktion hieß es, nach der öffentlichen Anhörung gebe es Beratungsbedarf bei den Anschaffungs- und Herstellungskosten und den Möglichkeiten der Nachverdichtung in bereits bebauten Gebieten. Es fehle im Gesetzentwurf auch eine Begrenzung der Mietpreise für die geförderten Objekte. Die CDU/CSU-Fraktion sprach von einer Komplexität des Themas. Es gehe nicht nur um die Frage der Nachverdichtung. Die CDU/CSU-Fraktion bekräftigte das Ziel, den Wohnungsbau zu fördern. Es gebe einen großen Bedarf an Wohnungen, auch durch Zuwanderung, der gedeckt werden müsse. Dazu reiche es nicht, Dachgeschosse auszubauen.
Aufgrund einer Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen teilte die Bundesregierung mit, sie erwarte von der Neuregelung, dass bereits in diesem Jahr 90.600 Mietwohnungsneubauten gefördert werden könnten. 2017 würden 104.100 Neubauten erwartet und 2018 156.500. Insgesamt würden somit gut 350.000 Wohneinheiten gefördert. Die Linksfraktion kritisierte den Entwurf. Das Ziel, günstigen Wohnraum zu schaffen, könne nicht erreicht werden. Die Steuergelder seien nicht gut angelegt, wenn damit nur Neubauten mit teuren Wohnungen geschaffen werden würden.
ZDB: „Aus für steuerliche Förderung ist unverantwortlich“
„Mit dem voraussichtlichen Aus der steuerlichen Förderung des Wohnungsneubaus hat der Finanzausschuss den Menschen, die in den Ballungsgebieten eine Wohnung suchen, einen Bärendienst erwiesen. Sie werden weiter suchen müssen. Die kurzfristig eingebrachten Änderungsvorschläge zum lange vorliegenden Gesetzentwurf sind unverantwortlich und haben das Scheitern provoziert.“ Mit diesen Worten kommentierte der ZDB-Hauptgeschäftsführer Felix Pakleppa die Entscheidung des Finanzausschusses des Deutschen Bundestags.
Pakleppa weiter: „An einem Tag, an dem gleichzeitig die Förderung von Elektroautos beschlossen wurde, Menschen ein Dach über dem Kopf zu verwehren, ist unverständlich und zynisch. Das Hin und Her um die steuerliche Förderung schreckt private Investoren ab und führt zu Attentismus auf dem Wohnungsmarkt. Mit einer solchen Wohnungsbaupolitik werden wir die notwendigen 400.000 neuen Wohnungen jedenfalls nicht auf den Markt bekommen. Die Flüchtlinge werden sich auf längere Aufenthalte in Turnhallen und teuren Containern einrichten müssen.“
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siehe zudem:
- Baupolitik, Baufinanzierung, Immobilien und Baurecht auf Baulinks
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