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TÜV-Baurechtsreport: Hälfte aller geprüften RWA-Anlagen sind nicht mängelfrei

(4.12.2017) (Natürliche) Rauch- und Wärmeabzugsanalagen (NRA- bzw. RWA-Anlagen) haben im Brandfall für eine zuverlässige Rauchableitung aus den betroffenen Bereichen zu sorgen. Voraussetzung dafür ist jedoch, dass sie sich rechtzeitig öffnen. Ohne eine regelmäßige und sachgerechte Pflege und Wartung lässt sich die Funktionsfähigkeit der RWA-Anlagen im Notfall nicht sicherstellen - da­rauf verweist u.a. der Fachverband Tageslicht und Rauchschutz (FVLR).

Foto © Fachverband Tageslicht und Rauchschutz (FVLR)

Zur Erinnerung: Natürliche Rauch- und Wärmeabzugsanlagen schaffen durch den thermischen Auftrieb eine raucharme Schicht in Bodennähe, die Personen die Selbstrettung und der Feuerwehr die Brandbekämpfung erleichtert. Damit sind sie elementarer Bestandteil eines Brandschutzkonzeptes.

Eine regelmäßige und fachgerechte Wartung der Anlagen gehört zu den wesentlichen Sorgfaltspflichten des Gebäudebetreibers und ist in der jeweiligen Landesbauordnung (LBO) sowie in der DIN 18232-2 festgelegt. Darüber hinaus sind Rauchabzugsanlagen je nach Ausführung und Bundesland alle drei bzw. sechs Jahre durch einen Sachverständigen zu überprüfen. Je nach Umgebungsbedingen muss eine fachgerechte Wartung und Instandhaltung der Anlagen mindestens einmal im Jahr oder sogar in kürzeren Abständen erfolgen, um die Prüfkriterien sicher zu erfüllen.

Jede fünfte Anlage mangelhaft

Dass diese Sorgfaltspflicht nicht immer ernst genommen wird, zeigt der aktuelle Baurechtsreport 2016 vom Verband der TÜV (PDF-Download): Demnach ist nur etwa die Hälfte aller geprüften Anlagen mängelfrei, und jede fünfte RWA-Anlage soll sogar so wesentliche Mängel aufweisen, dass im Notfall eine Einschränkung der Funktionstüchtigkeit zu befürchten ist.

Richtlinie „Wartungs- und Instandhaltungsarbeiten an natürlichen RWA“

Richtlinie 3830:2017-09 (01) „Wartungs- und Instandhaltungsarbeiten an natürlichen RWA“
  

Dabei ist die Rechtslage eindeutig: Bei unterlassener Wartung drohen Betreibern nicht nur Bußgelder oder eine Betriebsschließung durch die Behörden. Wenn die RWA-Anlage im Brandfall versagt, können die Verantwortlichen darüber hinaus zivil- oder strafrechtlich belangt werden. Auch der Versicherungsschutz ist in diesem Fall gefährdet. Deshalb hat der FVLR die wichtigsten Vorgaben zur Wartung von NRA zusammengefasst und gemeinsam mit der VdS Schadenverhütung GmbH in der neuen Richtlinie 3830:2017-09 (01) „Wartungs- und Instandhal­tungs­arbeiten an natürlichen RWA“ veröffentlicht.

Die Broschüre ist unter fvlr.de/pub_richtlinien.htm#8 kostenlos downloadbar (direkter PDF-Download).

siehe auch für zusätzliche Informationen:

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