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Verwaltungsvereinbarung zum klimagerechten sozialen Wohnungsbau unterzeichnet

Klara Geywitz
Klara Geywitz (Foto © SPD Potsdam)
    

(21.3.2022) Am 16. März 2022 hatte das Bundeskabinett den Haushalt 2022 und die Eckwerte bis 2026 beschlossen - inklusive der damit verbundenen Rekordsumme von 14,5 Mrd. Euro für den sozialen Wohnungsbau bis 2026. Am 18. März 2022 hat dann Bundesbauministerin Klara Geywitz die Verwaltungsvereinbarung über den klimagerechten sozialen Wohnungsbau im Programmjahr 2022 unterschrieben. Diese muss nun von den Ländern gegengezeichnet werden.

Bundesbauministerin Geywitz kommentierte: „Die Schaffung von bezahlbarem Wohnraum ist eine gesamtstaatliche Aufgabe. Deshalb unterstützt der Bund die Länder mit erheblichen Mitteln.“ Die Länder verpflichten sich ihrerseits, Landesmittel in Höhe von mindestens 30% der in Anspruch genommenen Bundesmittel bereitzustellen. Bundesbauministerin Geywitz betonte: „Mit der Unterzeichnung der Verwaltungsvereinbarung zum klimagerechten sozialen Wohnungsbau liegen nun die erforderlichen Grundlagen für die Förderung des sozialen Wohnungsbaus im Programmjahr 2022 vollständig vor. Unmittelbar nach Inkrafttreten des Bundeshaushalts 2022 können die Länder über die Mittel in Höhe von 2 Mrd. Euro verfügen und bis zum Ablauf des kommenden Jahres Bewilligungen aussprechen.“

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Die Verwaltungsvereinbarung regelt den Einsatz von Bundesfinanzhilfen in Höhe von 1 Mrd. Euro, die der Bund den Ländern in Umsetzung des am 23. Juni 2021 beschlossenen Klimaschutz-Sofortprogramms 2022 für den energetisch hochwertigen Neubau und die energetische Sanierung von Sozialwohnungen gewährt. Dies bedeutet, dass beim Neubau der Effizienzhausstandard 55 und für Modernisierungen der Effizienzhausstandard 85 einzuhalten ist.

Die Verwaltungsvereinbarung ergänzt die bereits im Dezember 2022 von Frau Geywitz unterschriebene Verwaltungsvereinbarung zum klassischen sozialen Wohnungsbau. Hier werden im Gegensatz zum klimagerechten sozialen Wohnungsbau keine über das Ordnungsrecht hinausgehenden energetischen Anforderungen gestellt. Auch für den klassischen sozialen Wohnungsbau stehen im Programmjahr 2022 Bundesmittel in Höhe von 1 Mrd. Euro zur Verfügung.

Für das Programmjahr 2023 sind im Eckwertbeschluss der Bundesregierung 2,5, Mrd. Euro für den sozialen Wohnungsbau vorgesehen. Die Mittel erhöhen sich im Programmjahr 2024 auf 3 Mrd. Euro. Für die Programmjahre 2025 und 2026 sind jeweils 3,5 Mrd. Euro vorgesehen.

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