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Neue Betonnorm DIN EN 206 / DIN 1045-2 erfordert Handeln bei allen, die Ausschreibungen erstellen

(13.8.2003) Unter den vielen Veränderungen in technischen Regelwerken, die ständig auf Planer und Ausführende zukommen, ist die neue Betonnorm DIN EN 206 / DIN 1045-2 sicher eine der folgenreichsten.

Nicht zuletzt vor dem Hintergrund vielfacher Schäden an Betonbauwerken wurde in der neuen Norm das Ziel der Dauerhaftigkeit von Betonbauwerken besonders hervorgehoben. Damit einher gehen für viele Planer und Ausführende völlig neue Begrifflichkeiten wie "Expositionsklassen gegen Verschleiß, ...gegen chemischen Angriff, ...gegen Frost u.a." Auch die Betonfestigkeiten wurden neu geregelt. Kurz gesagt: "B 25", "B 35" etc sind nicht mehr aktuell, stattdessen heißen Festigkeitsklassen zum Beispiel "C20 /25".

Planer und Ausführende stehen damit auch vor der Aufgabe, oftmals langjährig benutzte Textvorlagen zu überarbeiten.

Bis Ende 2004 gilt die alte Norm noch parallel zur neuen. Wer meint, daraufhin sein Handeln bis zum Ende des nächsten Jahres verschieben zu können, ist nicht gut beraten - wie eine Stellungnahme von Prof. Dr. G. Motzke vom OLG München verdeutlicht. Quintessenz dieser Stellungnahme ist, dass jeder, der Haftungsansprüche aus fehlerhafter Planung oder Ausschreibungsunterlagen vermeiden möchte, gut beraten ist, die neue Norm ab sofort zu berücksichtigen.

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