Öl-Brennwertheizkessel: Keine Neutralisationspflicht beim Einsatz von schwefelarmem Heizöl
(5.1.2004) Wird ein "kleiner" Öl-Brennwertkessel ausschließlich mit der neuen Sorte "Heizöl EL schwefelarm" betrieben, braucht das in Brennwertanlagen anfallende Kondenswasser nicht neutralisiert zu werden. Dies geht aus dem aktuellen Regelwerk der Abwassertechnischen Vereinigung (ATV) hervor. Wie bei Gas-Brennwertkesseln ist auch bei Öl-Brennwertkesseln eine Neutralisation nur bei Anlagen mit einer Leistung von mehr als 200 Kilowatt (kW) vorgeschrieben.
In Brennwertkesseln wird das bei der Verbrennung entstehende Abgas bis unter den Taupunkt abgekühlt. Dadurch kommt es zu einer Kondensation des im Abgas enthaltenen Wasserdampfes. Die frei werdende Kondensationswärme wird zusätzlich genutzt, das anfallende Kondenswasser - im Jahresschnitt etwa 0,5 bis 0,8 Liter je Liter Heizöl - wird ins öffentliche Abwassersystem geleitet. Bei der Verwendung von "Heizöl EL Standard" muss nach wie vor eine Neutralisationseinrichtung zwischengeschaltet sein.
"Wird also eine Öl-Brennwertanlage ohne Kondensatneutralisation betrieben, darf nur Heizöl EL schwefelarm verwendet werden", erklärt das Institut für wirtschaftliche Oelheizung e.V. (IWO). Selbst dann, wenn das Brennwertgerät laut Hersteller auch mit Heizöl EL Standard betrieben werden darf. Ein grüner Füllrohrverschluss am Tank und ein entsprechender Aufkleber am Heizgerät verdeutlichen: Nur Heizöl EL schwefelarm tanken!
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siehe zudem:
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