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Urteil: Verbot von Werbeaussagen zum Dämmstoff „Lu..po. Therm B2+8“ bestätigt

Urteil: Verbot von Werbeaussagen zum Dämmstoff „Lu..po. Therm B2+8“ bestätigt

Der Luftpolsterhersteller LPS darf Werbeaussagen zum Dämmstoff „Lu..po. Therm B2+8“ auch in Zukunft nicht wiederholen. Das hat das Landgericht Verden Ende Juli bestätigt. Verboten bleibt u.a. eine ver­gleichende Wer­be­aussage. Weiterlesen

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