Urteil: Verbot von Werbeaussagen zum Dämmstoff „Lu..po. Therm B2+8“ bestätigt
(21.8.2016) Der Luftpolsterhersteller LPS darf Werbeaussagen zum Dämmstoff „Lu..po. Therm B2+8“ auch in Zukunft nicht wiederholen. Das hat das Landgericht Verden Ende Juli bestätigt. Verboten bleibt u.a. eine vergleichende Werbeaussage, wonach 3 cm „Lu..po. Therm B2+8“ besser dämmen würden als 20 cm Mineralwolle.
Der Fachverband Mineralwolleindustrie e.V. erinnert anlässlich des
jüngsten Urteils noch einmal an Freiluftexperimente des
Fraunhofer
Instituts für Bauphysik (IBP) aus dem Winter 2007/
In dem jüngsten Verfahren hatte LPS versucht, eine Zwangsvollstreckung aus einem früheren Urteil abzuwenden. Dafür hätte der Luftpolsterhersteller das Gericht davon überzeugen müssen, dass das damalige Werbeaussagen-Verbot aufgrund neuer Argumente nicht aufrechterhalten werden könne. Neue Argumente konnte LPS aber nicht vorbringen.
In dem Urteil aus dem Jahr 2008 wurde LPS ebenfalls vom Landgericht Verden dazu verurteilt, bestimmte weitere Werbeaussagen über das LPS-Produkt „Lu..po. Therm B2+8“ zu unterlassen. Gegen das jüngste Urteil des Landgerichts kann LPS noch Berufung einlegen.
siehe auch für zusätzliche Informationen:
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siehe zudem:
- Dämmstoffe im Baustoffe Magazin bei BAULINKS.de
- Literatur / Bücher über Dämmstoffe bei Amazon