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Gestaltungsbeiräte unverzichtbar für hochwertiges Planen und Bauen in den Kommunen

(22.10.2017) Immer mehr Städte richten Gestaltungsbeiräte ein, um sich bei architektonisch und städtebaulich wichtigen Bauvorhaben beraten zu lassen. Gestaltungsbeiräte bewerten beispielsweise die architektonische Qualität der Maßnahmen und deren Einbindung in den städtischen Raum. Eine neue BBSR-Publikation bietet nun eine umfassende Bestandsaufnahme von Expertengremien dieser Art in Deutschland.

Wie die Publikation aufzeigt, hat sich die Zahl der Beiräte seit 1994 mehr als verdoppelt - auf derzeit rund 130. Mehr als die Hälfte der Gremien sind in Baden-Württemberg und in Nordrhein-Westfalen aktiv; zu finden sind sie vor allem in Großstädten. „Gestaltungsbeiräte beraten die Kommunen nicht nur, um städtebauliche Fehlentwicklungen zu vermeiden. Sie fördern Debatten über gutes Planen und Bauen in den Städten und Gemeinden“, erklärt BBSR-Expertin Karin Hartmann. „Ihre Einrichtung ist in der Kommune oftmals die Initialzündung, um sich langfristig mit Baukultur auseinanderzusetzen.“

Das Bundesbauministerium arbeitet zusammen mit dem Netzwerk Baukultur der Länder an der Förderung von Instrumenten, die zur Erhöhung der Qualität unserer gebauten Umwelt beitragen können. Ein wichtiges Anliegen dabei ist, städte­baulich-architektonisch und infrastrukturell relevante, öffentliche und private Bauvorhaben zu qualifizieren und einen Beitrag zur Vermittlung zwischen Fachdiskurs und Bürgeranliegen zu leisten. Wie dies mit der Beratung durch Gestaltungsbeiräte gelingen kann, wird in der vorliegenden Broschüre aufgezeigt, die am 20. Oktober bei dem 2. Netzwerktreffen Gestaltungsbeirat in Freiburg vorgestellt wurde.

Die Publikation ist Ergebnis des Forschungsprojekts „Perspektiven für die Baukultur in Städten und Gemeinden. Mehr Qualität durch Gestaltungsbeiräte“. Interessierte können sie kostenfrei per E-Mail an BBSR anfordern. Eine PDF-Version ist unter bbsr.bund.de > Veröffentlichungen/Sonderveröffentlichungen abrufbar (direkter PDF-Download sowie Kurzfassung).

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