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Tipps vom TÜV für einen kindersicheren Balkon

(6.6.2005) Kleinkinder klettern gerne. Tun sie das auf dem Balkon, kann es aber schnell lebensgefährlich werden. Um dies zu vermeiden, sind bei Neubau und Nutzung einige Grundsätze zu beachten.

  • Vergitterte Brüstung: Balkone an Altbauten sind häufig mit hübschen Gittern ausgestattet. Sie sind äußerst kletterfreundlich und damit nicht kindersicher! Als Ausweg empfiehlt der TÜV, die Streben fest zu verkleiden.
     
  • Waagrechte Streben: Waagrechte Streben sind wie eine Leiter und damit für Kinder ein ideals „Klettergerüst“. Wer neu baut, sollte waagrechte Streben gleich bei der Planung ausschließen. In bestehenden Wohnungen gilt: Abdecken und die Sprossen für kleine Kletterer unbrauchbar machen.
     
  • Senkrechte Streben: Auch senkrechte Gitter können Gefahren bergen: Damit weder Kopf noch Körper eines Kindes durchpassen, dürfen die Sprossen höchstens 12 cm Abstand haben. So lautet auch die gesetzliche Vorschrift (Stand 2005!!).
     
  • Vorsicht Kletterhilfen: Kinderphantasie kennt keine Grenzen - gerade, wenn es darum geht, sich in die Höhe zu begeben. Dabei können Stühle, Tische, Getränkekästen oder Blumenkübel schnell zu Steighilfen werden. Nach dem Frühstück oder der abendlichen Feier auf dem Balkon sollte also möglichst alles verstaut werden.
     
  • Boden und Tür: Bei Neubauten können die Eltern nicht nur auf die Brüstung, sondern auch auf einen kindersicheren Bodenbelag achten: Dieser sollte möglichst rutschfest gestaltet sein, damit die Junioren beispielsweise auch in Strümpfen sicher sind.

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