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40% Einkommensverlust? VBI verlangt Überarbeitung der neuen HOAI

(14.6.2009) "Es ist eine Geschichte von Ignoranz, zeitlicher Verschleppung sowie der Missachtung eines ganzen Berufszweiges: Die Arbeit an der 6. Novelle der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure HOAI ist nach sage und schreibe 13 Jahren beendet und weder für die vielen Auftraggeber von Planungsleistungen noch für den Berufsstand der Ingenieure und Architekten hat sie zu nennenswerten Verbesserungen geführt. Im Gegenteil: Die Ingenieure in Deutschland müssen sich in Einzelfällen sogar auf Einkommenseinbußen einstellen, denn trotz einer pauschalen Erhöhung der Honorartabellen um 10 Prozent sind in die neue HOAI viele Fallstricke eingebaut, die zur faktischen Honorarreduzierung führen können". So kommentiert der Hauptgeschäftsführer des Verbandes Beratender Ingenieure Klaus Rollenhagen die Zustimmung des Bundesrates am 12. Juni 2009 zu der von der Bundesregierung eingebrachten 6. Novelle der HOAI.

Der zu befürchtende Einkommensverlust könne bei Einzelprojekten unter dem Strich bis zu 40 Prozent betragen. Ursachen sind scheinbar geringfügige Veränderungen im Gesetzestext, beispielsweise beim Bauen im Bestand oder dem Zusammenfassen von Einzelprojekten zu einer Abrechnungseinheit, die in der Praxis enorme Auswirkungen auf die Honorare haben. Dies sei angesichts der schwierigen wirtschaftlichen Situation, in die viele Planungsbüros vor dem Hintergrund der Finanzkrise geraten, eine Katastrophe, so Rollenhagen.

"Wir sind tief enttäuscht und verärgert, welche Mogelpackung uns die Bundesregierung nun nach vielen Gesprächen und permanenter Zuarbeit sowie Korrekturen der Verbände als Erfolg und Verbesserung verkaufen will. Die HOAI ist unnötig verstümmelt und eines gehörigen Teils ihrer Transparenz beraubt worden. Die innovative Leistungskraft der Ingenieure für die Gesamtgesellschaft und ihre Funktion für den Industriestandort Deutschland wird unnötig eingeschränkt."

13 Jahre hatten Ingenieure und Architekten um eine zeitgemäße Erneuerung der HOAI und eine Erhöhung der Honorare, die bereits 1996 nur vorläufig als Abschlag erfolgte, gerungen. Nach zahlreichen Gutachten, Beteiligungsrunden und Anhörungen, und auch der Absicht des ehemaligen Wirtschaftsministers Wolfgang Clement, die HOAI gänzlich abzuschaffen, blicken die Planer nun ernüchtert auf das für das BMWi blamable Ergebnis.

"Wir stehen vor dem Ergebnis eines Prozesses, in dem sich die Ziele der Verwaltung gegen eine vernünftige Politik und die berechtigten Interessen eines ganzen Berufsstandes durchgesetzt haben. Weder Vernunft noch gute Argumente hatten hier eine Wirkung. Wir werden alle 53.000 Ingenieurbüros mit ihren 300.000 Mitarbeitern und die über 115.000 Architekten in Deutschland dazu aufrufen, die Programme der politischen Parteien für die Bundestagswahl genau zu prüfen. Wir sind es leid, uns mit Versprechungen hinhalten zu lassen und dann zusehen zu müssen, wie die wirtschaftliche Basis von Tausenden innovativer Planungsbüros von unfähigen Politikern und unkontrollierten wirtschaftsliberalen Verwaltungsbeamten bar jeder Vernunft und Marktkenntnis massiv gefährdet wird", so der VBI-Hauptgeschäftsführer.

Nachdem die HOAI-Novelle vom Bundeswirtschaftsministerium jahrelang blockiert worden war, musste sich die Verwaltung aufgrund der EU- Dienstleistungsrichtlinie nach 12 Jahren Untätigkeit eilen und legte im April 2008 einen ersten HOAI-Referentenentwurf vor. Dieser wies so viele fachliche Fehler auf, dass er umgehend zurückgezogen wurde. Über ein Jahr brauchte die Verwaltung, um Korrekturen und erforderliche Ressortabstimmungen vorzunehmen. Am Ende steht nun eine Fassung, die weder die angestrebte Vereinfachung der HOAI, wie vom Bundesrat 1996 eingefordert, noch eine notwendige Einkommensverbesserung der Ingenieure und Architekten bringt. Aufgrund der aktuell nicht gegebenen Europafestigkeit der HOAI kam die Bundesregierung selbstverschuldet in Zeitnot und peitschte die 6. Novelle nun durch den Bundesrat.

Auch die Zustimmung zur 6. Novelle ist schon wie bei ihrer Vorgängerin 1996 von einer Entschließung des Bundesrates begleitet, zeitnah einen weiteren Novellierungsschritt zu gehen, um offene inhaltliche Fragen zu klären und die vom Berufsstand beklagten Verschlechterungen zu beseitigen. Hierzu gehört auch die unzulängliche Erhöhung der Honorare von nur 0,77 Prozent pro Jahr. Die verabschiedete HOAI ist somit erneut nur eine Baustelle. Mit den vielen offenen Fragen werden sich künftig die Gerichte beschäftigen müssen. ... Gleichwohl haben VBI und UNITA bereits Termine für HOAI-Seminare festgelegt - siehe Beitrag "VBI und UNITA bieten HOAI-Weiterbildung" vim 14.6.2009.

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