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Neue Isokorb-Zulassungen erlauben größere Dehnfugenabstände

(7.7.2016) Die aktualisierten Zulassungen Z-15.7-239 und Z-15.7-240 für Schöck Isokörbe erhöhen den Gestaltungsspielraum bei der Planung und Umsetzung von Bal­konen, Laubengängen und Attiken, indem Dehnfugen in deutlich größeren Abständen als bisher eingeplant werden können. Davon betroffen sind ...

  • der Isokorb mit 80 mm Dämmkörperdicke sowie
  • der Isokorb XT mit 120 mm Dämmkörperdicke.

Je nach Isokorb-Typ hat sich der erforderliche Abstand der Dehnfugen mehr als ver­doppelt und somit die durchgängige Bauteillänge von Balkon, Laubengang oder Attika vergrößert. Dies gilt besonders für die Produktreihe Isokorb XT. Speziell auch für Eck­balkone, die aufgrund ihrer geometrischen Beschaffenheit besonders von Dehnfugen betroffen sind, ergeben sich so neue Optionen. Und bei Attiken und Brüstungen sind nunmehr statt 13 m ab sofort sogar bis zu 23 m ohne Dehnfuge realisierbar. Hier sorgt der Schöck Isokorb Typ AXT für ein dehnfugenfreies Fassadenbild.


Foto: Schöck GmbH

Darüber hinaus verringert sich durch die nun größeren durchgängigen Bautteillängen der Einfluss des Isokorbs auf die einzelnen Betonierabschnitte.

Weitere Informationen zum Isokorb können per E-Mail an Schöck angefordert werden.

siehe auch für zusätzliche Informationen:

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