2015 um 2,7% niedrigerer Grenzpreis für Gas im Vergleich zum Vorjahr
(27.11.2016) Der Grenzpreis für Gaslieferungen an Letztverbraucher lag 2015 bei 3,96 Cent je Kilowattstunde (kWh). Wie das Statistische Bundesamt nach vorläufigen Angaben mitgeteilt hat, ist der Grenzpreis damit um 2,7% gegenüber 2014 gesunken - damals hatte er 4,07 Cent/kWh betragen.
Zur Erinnerung: Der Grenzpreis ist gesetzlich definiert als Durchschnittserlös je Kilowattstunde, berechnet aus den Gaslieferungen an alle Letztverbraucher, und wird ohne Umsatzsteuer ausgewiesen. Gemäß der Konzessionsabgabenverordnung dient der Grenzpreis den Energieversorgungsunternehmen als Grundlage zur Berechnung der Konzessionsabgaben. Das sind Entgelte, die die Energieversorger den Gemeinden für das Recht zahlen müssen, die Letztverbraucher mit Gas zu versorgen und öffentliche Verkehrswege für die Verlegung sowie den Betrieb von Leitungen nutzen zu dürfen.
Der Durchschnittserlös, den die Versorgungsunternehmen aus der Gasabgabe an Haushaltskunden erzielt haben, belief sich im Jahr 2015 auf 5,49 Cent/kWh, 2,3% weniger als 2014. Bei der Abgabe an die Industrie erhielten sie 2015 im Durchschnitt 2,95 Cent/kWh. Das war ein Minus von 4,7% gegenüber 2014.
siehe auch für zusätzliche Informationen:
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siehe zudem:
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